Sicherheitsmaßnahmen Durch Den Betreiber - Ecolab DG1-III-DLA-PCB Manuel D'utilisation

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Sicherheit
2.5
Sicherheitsmaßnahmen durch den Betreiber
HINWEIS!
Es wird darauf hingewiesen, dass der Betreiber sein Bedien- und
Wartungspersonal bezüglich der Einhaltung aller notwendigen
Sicherheitsmaßnahmen zu schulen, einzuweisen und zu überwachen hat.
Die Häufigkeit von Inspektionen und Kontrollmaßnahmen muss
eingehalten und dokumentiert werden!
Betreiberpflichten
Geltende Richtlinien
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) ist die nationale Umsetzung der
Richtlinie (89/391/EWG), die dazugehörigen Richtlinien und davon
besonders die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch
Arbeitnehmer bei der Arbeit, in der gültigen Fassung, zu beachten und
einzuhalten.
Sollten Sie sich außerhalb des Geltungsbereichs des EWR (Europäischen
Wirtschaftsraum) befinden, gelten immer die bei Ihnen gültigen
Regelungen. Vergewissern Sie sich aber unbedingt, ob nicht durch
Sondervereinbarungen die Regelungen des EWR auch bei Ihnen Gültigkeit
haben.
Die Überprüfung der bei Ihnen zulässigen Bestimmungen obliegt dem
Betreiber.
Der Betreiber muss die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für:
n
die Sicherheit des Personals (im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im
besonderen die BG- und Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstätten-Richtlinien, z.B.
Betriebsanweisungen, auch nach §20 GefStoffV, persönliche Schutzausrüstung (PSA),
Vorsorgeuntersuchungen);
die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung, Arbeitsanweisungen,
n
Verfahrensrisiken und Wartung);
n
die Produktbeschaffung (Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis);
n
die Produktentsorgung (Abfallgesetz);
n
die Materialentsorgung (Außerbetriebnahme, Abfallgesetz);
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) einhalten,
n
n
sowie die aktuellen Umweltschutzauflagen beachten.
Außerdem ist betreiberseitig:
n
die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen.
n
die Maßnahmen in Betriebsanweisungen zu fixieren und das Personal zu unterweisen;
n
bei Bedienplätzen (ab 1 Meter über Boden): sicherer Zugang zu schaffen;
die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist betreiberseitig laut DIN EN 12464-1
n
(im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland) herzustellen.
Beachten Sie die bei Ihnen gültigen Vorschriften!
n
sicherzustellen, dass bei der Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber
selbst durchgeführt werden, örtliche Vorschriften beachtet werden.
MAN049250 Rev. 1-01.2021
16

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