Kap. 3. Sicherheitsanleitungen; Warnungen Bezüglich Restrisiken - Fama TS 12 Manuel D'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 60
13.
Es ist verboten, die Anwendung nicht befugtem Personal oder Personen ohne die vorgeschriebene
Arbeitskleidung zu überlassen,
14.
Es ist verboten, Produkte oder Gegenstände einzuführen, die andere Eigenschaften aufweisen als die
für den zweckmäßigen Gebrauch vorgegebenen, wie z.B. Knochen, tiefgekühltes oder gefrorenes Fleisch,
Nicht-Nahrungsmittel oder andere Gegenstände wie Halstücher, etc...,
15.
Es ist verboten,
Nahrungsmittel in das Gerät eingeführt wurden, zu entfernen,
16.
Es ist verboten, während der Bearbeitung und jedenfalls 5 Sek. vor dem Halt des Geräts den
Feststellknauf oder das Feststellrad zu lockern,
17.
Es ist verboten, das Gerät bei nicht richtig befestigter oder fehlender Schutzvorrichtung zu betreiben;
18.
Es ist verboten, Schutzvorrichtungen und Warnhinweise teilweise zu entfernen.
19.
Es ist verboten, das Gerät zu betreiben wenn durch den Anwender nicht alle Maßnahmen zur
Beseitigung der Restrisiken ergriffen worden sind,
20.
Es ist verboten zu rauchen oder Geräte mit offener Flamme und glühende Materialien zu benutzen,
außer bei Anwendung der passenden Sicherheitsmaßnahmen,
21.
Es ist verboten, sowohl während des Betriebs als auch bei unerlaubter Handlung Überwachungs- und
Feststellvorrichtungen wie Knäufe und Ähnliches zu betreiben oder einzustellen.
22.
Die Benutzung von Scheiben deren Löcher einen Durchmesser > 8mm haben, ist verboten.
Der Anwender ist in jedem Fall verantwortlich für Schäden, die aus der fehlenden Beachtung der
aufgeführten Anwendungsbedingungen hervorgehen. Für allfällige Zweifel kann der anerkannte Kundendienst
beigezogen werden.

KAP. 3. SICHERHEITSANLEITUNGEN

VORBEMERKUNG
Die Nichtbeachtung der Sicherheitsnormen und -vorgänge kann Gefahren oder Schäden herbeiführen.
Die Benutzung des Geräts ist begrenzt auf die Anwendung unter Beachtung durch den Endverbraucher von:
1.
allen Regelungen, die die Aufstellung des Geräts und das Verhalten der Personen betreffen, die auf Grund
von anwendbaren Gesetzen und/oder Normen festgelegt wurden; mit besonderem Bezug auf die am Gerät
vorgeschaltete feste Anlage für den Anschluss/Betrieb des Geräts;
2.
Allen weiteren Anweisungen und Warnhinweise für die Benutzung des Geräts, die als Teil der
technischen/grafischen Anlagen zum Gerät zu betrachten sind.
Wo nichts anderes festgelegt wurde, muss das Personal, das Eingriffe zu Installation, Anschluss, Wartung,
Wiederinstallation und Wiederverwendung, Fehlersuche, Verschrottung und Abbau durchführt
erfahren sein und über die Sicherheitsvorschriften unterrichtet und über die Restrisiken informiert worden sein.
Außerdem muss dieses Personal im Bereich der Sicherheit die Fachkenntnisse von Wartungstechnikern
besitzen.
RÄUMLICHKEITEN, ARBEITSPLATZ UND DURCHGANGSORT
Der Arbeitsraum muss den Anforderungen der Richtlinie 89/654/EWG entsprechen. Im Arbeitsbereich dürfen keine
Fremdgegenstände vorhanden sein. Der Arbeitgeber hat gemäß Richtlinie 89/391/EWG bezüglich der Umsetzung der
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit die im Handbuch
angegeben Restrisiken zu beseitigen oder zu reduzieren.
WARNUNGEN BEZÜGLICH RESTRISIKEN
RESTRISIKO AUF GRUND DER ABNAHME VON FESTEN ABSCHIRMUNGEN, EINGRIFFEN AN
BESCHÄDIGTEN/ABGENUTZTEN TEILEN
Unter keinen Umständen darf der Bediener versuchen, eine feste Abschirmung zu öffnen oder zu entfernen
oder eine Sicherheitsvorrichtung abzuändern.
In der Bestückungs-, Wartungs- und Reinigungsphase und während aller anderen manuellen Eingriffe, die
das Einführen der Hände oder anderer Körperteile in die gefährlichen Bereiche des Geräts beinhalten, bleibt ein
Restrisiko, das vor allem besteht aus:
1.
Stößen an Bauteilen am Gerät,
2.
Reibung und/oder Aufschürfung an rauen Geräteteilen,
3.
Schnitt durch schneidende Teile.
Außerdem müssen der Bediener und der Wartungstechniker für manuelle Eingriffe bei offenen Abschirmungen
ausgebildet werden und müssen über die daraus folgenden Risiken unterrichtet und durch den Verantwortlichen
befugt werden.
den Trichter während der Bearbeitung oder jedenfalls wenn zu bearbeitende
ÜBERSETZUNG DER ANLEITUNGEN IM ORIGINAL
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