Allgemeine Hinweise - BPW UFK 100 III Notice De Montage Et D'utilisation

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BPW-EA-UFK100III 37641701def
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Allgemeine Hinweise

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Der klappbare BPW Unterfahrschutz, Typ UFK 100 III , wurde für den Einsatz weit untergekuppelter Zugeinrichtungen
am Motorwagen, sowie Trailer entwickelt.
Die ECE-Typgenehmigung des Unterfahrschutzes E4 58R – 020262 ist für die Fahrzeugklassen N2, N3, O3 und O4
ohne Einschränkung des zulässigen Gesamtgewichtes (zGG) des Fahrzeuges freigegeben.
Die Rahmenbreite kann zwischen 740 mm und 1400 mm, je nach Fahrzeugtyp, variiert werden. Das zulässige Un-
terbaumaß beträgt ab Fahrzeughinterkante bis Vorderkante des abgeklappten Unterfahrschutzes maximal 350 mm.
Die Ausführung Parallelogramm wird nach der Richtlinie 70/221/EWG (e4*70/221*2006/20*0360*02) ohne Quertraver-
se ausgeliefert und ist beim Anbau an das Fahrzeug durch eine nach der Richtlinie 70/221/EWG geprüften und zum
Anbau geeigneten (siehe Punkt 2c) Quertraverse zu ergänzen. Bei dieser Ausführung müssen zusätzlich die Aufl agen
und Einsatzbedingungen der verwendeten Quertraverse (so z.B. das zGG des Fahrzeuges, die zulässige Rahmen-
breite, das zulässige Unterbaumaß) beachtet werden. Das zulässige Unterbaumaß des kompletten Unterfahrschutzes
ergibt aus dem zulässigen Unterbaumaß der Quertraverse minus 50 mm (bedingt durch die Verformung der Konsolen
unter der Prüfl ast).
Bei unbeladenem Fahrzeug darf die untere Kante des abgeklappten Unterfahrschutzes an keiner Stelle höher als
550 mm über der Fahrbahn liegen.
Die Breite des hinteren Unterfahrschutzes darf die Breite der Hinterachse, gemessen über den äußersten Punkt der
Räder, an keiner Stelle überschreiten und an keiner Stelle mehr als 100 mm unterschreiten. Sind mehrere Hinterach-
sen vorhanden, so ist die breiteste Achse maßgebend.
Farbbeschichtung
Das KTL-Beschichtungssystem erfüllt alle zur Zeit bekannten Forderungen betreff end Korrosionsschutz, Lackhaftung,
Lackverträglichkeit usw. Überlackierung wird gewährleistet mit allen handelsüblichen, lufttrocknenden 1K-Kunst-
harz-, Fahrzeug- und Chassislacken und mit allen handelsüblichen 2K-Lacksystemen, wässrig und lösemittelhaltig.
Ausgenommen sind Dispersions-, Bauten- und Nitrolacke. Soll ein 2-Komponentenlack aufgebracht werden, ist die
Verträglichkeit der Lösungsmittel zu prüfen.

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