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11.0 ENTSORGUNG

• Der NEBUSTEAM
INHALATOR beinhaltet keine
®
Gefahrgüter.
• Das Gehäusematerial ist voll recyclingfähig.
• Gerät und Zubehör sind vor der Entsorgung zu de-
kontaminieren, da erregerhaltige Sekretreste zu
einer Gefährdung führen können.
• Achten Sie auf eine sorgfältige Materialtrennung.
• Beachten Sie länderspezifische Entsorgungsvor-
schriften (z. B. Abfallverbrennung).
Entsorgung in der EU
Bei dem voran beschriebenen Inhalationsgerät handelt
es sich um ein hochwertiges medizinisches Produkt
mit hoher Lebensdauer. Nach dem Ende eines
Lebenszyklus muss das Gerät einer fachgerechten
Entsorgung zugeführt werden. Laut den EU-Richtlinien
(WEEE und RoHS) darf das Gerät nicht über den
allgemeinen Hausmüll entsorgt werden. Bitte beachten
Sie die im jeweiligen Land geltenden Gesetze und
Vorschriften, die für die Entsorgung von Altgeräten
bestehen.
Entsorgung in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Elektro-
gesetz
(ElektroG)
den
Elektroaltgeräten. Der NEBUSTEAM
laut Regelsetzung der EAR (Stiftung Elektro-Altgeräte
Register) dieser Gerätetyp vom ElektroG ausge-
nommen. Um den ordnungsgemäßen Entsorgungs-
vorgang zu gewährleisten, überlassen Sie das Altgerät
entweder ihrem zuständigen Fachhändler oder lassen
es der Andreas Fahl Medizintechnik-Vertrieb GmbH
direkt zur fachgerechten Entsorgung zukommen.
Vor der Entsorgung bzw. vor dem Transport müssen
alle Zubehör- und Schlauchteile gründlich gereinigt
und desinfiziert werden. Das Gerät selbst muss einer
Oberflächendesinfektion unterzogen werden.
Entsorgungsvorgang
von
INHALATOR ist
®
23
DE

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