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11.0 ENTSORGUNG

Der NEBUFIRST
INHALATOR beinhaltet keine Gefahr-
®
güter.
Das Gehäusematerial ist voll recyclingfähig.
Gerät und Zubehör sind vor der Entsorgung zu dekonta-
minieren, da erregerhaltige Sekretreste zu einer Gefähr-
dung führen können.
Achten Sie auf eine sorgfältige Materialtrennung.
Beachten Sie länderspezifische Entsorgungsvorschriften
(z.B. Abfallverbrennung).
Entsorgung in der EU
Bei dem voran beschriebenen Inhalationsgerät handelt es
sich um ein hochwertiges medizinisches Produkt mit hoher
Lebensdauer. Nach dem Ende eines Lebenszyklus muss das
Gerät einer fachgerechten Entsorgung zugeführt werden. Laut
den EU-Richtlinien (WEEE und RoHS) darf das Gerät nicht über
den allgemeinen Hausmüll entsorgt werden. Bitte beachten Sie
die im jeweiligen Land geltenden Gesetze und Vorschriften,
welche für die Entsorgung von Altgeräten bestehen.
Entsorgung in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland regelt das Elektro-gesetz
(ElektroG) den Entsorgungsvorgang von Elektroaltgeräten.
Der NEBUFIRST
INHALATOR ist laut Regelsetzung der EAR
®
(Stiftung Elektro-Altgeräte Register) dieser Gerätetyp vom
ElektroG ausgenommen. Um den ordnungsgemäßen Ent-
sorgungsvorgang zu gewährleisten, überlassen Sie das Alt-
gerät entweder ihrem zuständigen Fachhändler oder lassen
es der Andreas Fahl Medizintechnik-Vertrieb GmbH direkt zur
fachgerechten Entsorgung zukommen.
Vor der Entsorgung bzw. vor dem Transport müssen
alle Zubehör- und Schlauchteile gründlich gereinigt und
desinfiziert werden. Das Gerät selbst muss einer Ober-
flächendesinfektion unterzogen werden.
19
DE

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