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Anhang E
GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE (GNU-LGPL)
Dies ist eine inoffizielle deutsche Übersetzung der GNU Lesser
General Public License. Sie wurde nicht von der Free Software
Foundation herausgegeben. Es handelt sich hierbei nicht um eine
rechtsgültige Festlegung der Bedingungen für die Weitergabe
von Software, die mit der GNU LGPL verwendet wird; eine solche
stellt ausschließlich der englische Originaltext der GNU LGPL dar.
Wir hoffen jedoch, dass diese Übersetzung deutschsprachigen
Lesern helfen wird, die GNU LGPL besser zu verstehen.
Version 2.1, Februar 1999
Copyright (C) 1991, 1999 Free Software Foundation, Inc.
51 Franklin Street, Fifth Floor, Boston, MA 02110-1301, USA
Das Kopieren und Verteilen wortgetreuer Kopien dieser
Lizenzinformationen ist gestattet, sie zu ändern ist jedoch
untersagt.
[Dies ist die erste freigegebene Version der Lesser GPL. Sie ist
als Nachfolgerin der GNU Library Public License zu betrachten
und erhielt daher die Versionsnummer 2.1.]
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind mit dem Ziel entworfen
worden, Ihnen die Freiheit zur Weitergabe und Änderung
der Software zu nehmen. Im Gegensatz dazu sollen Ihnen
die GNU General Public Licenses, die Allgemeinen Öffentlichen
GNU-Lizenzen, ebendiese Freiheit des Weitergebens und
Veränderns garantieren und somit sicherstellen, dass diese
Software für alle Benutzer frei ist.
Diese Lizenz, die Lesser General Public License (Kleinere
Allgemeine
Öffentliche
Lizenz,
besonders bezeichnete Software-Pakete – typischerweise
Programmbibliotheken – von der Free Software Foundation
und anderen Autoren, die beschließen, diese Lizenz zu
verwenden. Auch Sie können sie verwenden; wir empfehlen
aber, vorher gründlich darüber nachzudenken, ob diese Lizenz
(LGPL) oder aber die gewöhnliche Allgemeine Öffentliche
Lizenz (GPL) die bessere Strategie zur Anwendung im jeweiligen
speziellen Fall ist. Dabei bieten Ihnen die unten stehenden
Erläuterungen eine Grundlage für Ihre Entscheidung.
Die Bezeichnung „freie" Software bezieht sich auf Freiheit der
Nutzung, nicht auf den Preis. Unsere Allgemeinen Öffentlichen
Lizenzen sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien
freier Software zu verbreiten (und etwas für diesen Service
zu berechnen, wenn Sie möchten), dass Sie die Software im
Quellcode erhalten oder den Quellcode auf Wunsch bekommen
können, dass Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen
freien Programmen verwenden dürfen und dass Sie darüber
informiert sind, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir Einschränkungen
machen, die es jedem, der die Software weitergibt, verbieten,
Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie zum Verzicht auf
diese Rechte aufzufordern. Aus diesen Einschränkungen ergeben
sich bestimmte Verantwortlichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien
der Bibliothek verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte
gewähren, die wir Ihnen eingeräumt haben, wenn Sie – kostenlos
oder gegen Bezahlung – Kopien der Bibliothek verbreiten.
Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger den Quellcode
Wireless-N Ethernet Bridge mit Dual-Band
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
LGPL),
gilt
für
einige
erhalten bzw. erhalten können. Wenn Sie einen anderen Code
mit der Bibliothek linken, müssen Sie den Empfängern die
vollständigen Objektdateien zukommen lassen, sodass sie
selbst diesen Code mit der Bibliothek neu linken können, auch
nachdem sie Veränderungen an der Bibliothek vorgenommen
und sie neu kompiliert haben. Und Sie müssen sie über diese
Bedingungen informieren, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die
Bibliothek unter ein Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten
Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Bibliothek zu
vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um jeden, der die Software weitergibt, zu schützen, wollen
wir darüber hinaus vollkommen klarstellen, dass für diese freie
Bibliothek keinerlei Garantie besteht. Auch sollten, falls die
Software von jemand anderem modifiziert und weitergegeben
wird, die Empfänger wissen, dass sie nicht das Original erhalten
haben, damit von anderen verursachte Probleme nicht den
Ruf des ursprünglichen Autors schädigen.
Schließlich und endlich stellen Software-Patente für die Existenz
jedes freien Programms eine ständige Bedrohung dar. Wir
möchten sicherstellen, dass keine Firma den Benutzern eines
freien Programms Einschränkungen auferlegen kann, indem sie
von einem Patentinhaber eine die freie Nutzung einschränkende
Lizenz erwirbt. Deshalb bestehen wir darauf, dass jegliche für
eine Version der Bibliothek erworbene Patentlizenz mit der
in dieser Lizenz (also der LGPL) im Einzelnen angegebenen
Nutzungsfreiheit voll vereinbar sein muss.
Der
Großteil
der
GNU-Software,
Bibliotheken, unterliegt der gewöhnlichen GNU General Public
License (Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz). Die vorliegende
Lizenz, also die GNU Lesser General Public License, gilt für
gewisse näher bezeichnete Bibliotheken. Sie unterscheidet sich
wesentlich von der gewöhnlichen Allgemeinen Öffentlichen
Lizenz (GNU-GPL). Wir benutzen diese Lizenz für gewisse
Bibliotheken, um das Linken von Programmen, die nicht
frei sind, mit diesen Bibliotheken zu gestatten.
Wenn ein Programm mit einer Bibliothek gelinkt wurde, sei es
nun statisch oder dynamisch, so ist die Kombination der beiden,
rechtlich gesehen, ein „kombiniertes Werk", also eine abgeleitete
Version der Original-Bibliothek. Die gewöhnliche GPL erlaubt
ein solches Linken nur dann, wenn die ganze Kombination die
Kriterien für freie Software erfüllt. Die LGPL erlaubt dagegen
weniger strenge Kriterien für das Linken von irgendeiner anderen
Software mit der Bibliothek.
Wir nennen diese Lizenz die „Kleinere" Allgemeine Öffentliche
Lizenz („Lesser" GPL), weil sie weniger („less") dazu beiträgt,
die Freiheit des Benutzers zu schützen, als die gewöhnliche
Allgemeine Öffentliche Lizenz (GPL). Sie verschafft auch anderen
Entwicklern freier Software ein „Weniger" an Vorteil gegenüber
konkurrierenden nichtfreien Programmen. Diese Nachteile
sind ein Grund dafür, dass wir die gewöhnliche GPL für viele
Bibliotheken benutzen. Die „kleinere" Lizenz (LGPL) bietet aber
unter bestimmten besonderen Umständen doch Vorteile.
So kann, wenn auch nur in seltenen Fällen, eine besondere
Notwendigkeit
bestehen,
einen
weitgehenden Benutzung einer bestimmten Bibliothek zu
schaffen, sodass diese dann ein De-facto-Standard wird.
Um dies zu erreichen, müssen nichtfreie Programme die
Bibliothek benutzen dürfen. Ein häufigerer Fall ist der, dass
einschließlich
einiger
Anreiz
zur
möglichst
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