Cisco Linksys WET610N Mode D'emploi page 74

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Anhang E
7.
Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs
einer Patentverletzung oder aus einem anderen Grunde
(nicht auf Patentfragen begrenzt) Bedingungen (durch
Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) auferlegt
werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen,
so befreien Sie diese Umstände nicht davon, die
Bestimmungen dieser Lizenz einzuhalten. Wenn es Ihnen
nicht möglich ist, das Programm unter gleichzeitiger
Beachtung der Bedingungen dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu verbreiten, dann dürfen
Sie das Programm folglich überhaupt nicht verbreiten.
Wenn zum Beispiel ein Patent nicht die gebührenfreie
Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen
erlaubt, die das Programm direkt oder indirekt von Ihnen
erhalten haben, dann besteht der einzige Weg, sowohl
das Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin,
ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder
unter bestimmten Umständen nicht durchsetzbar erweisen,
so soll dieser Paragraph seinem Sinne nach angewandt
werden; im Übrigen soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie dazu zu bringen,
irgendwelche Patente oder andere Eigentumsansprüche zu
verletzen oder die Gültigkeit solcher Ansprüche anzufechten;
dieser Paragraph hat einzig den Zweck, die Integrität des
Verbreitungssystems der freien Software zu schützen, das
durch die Praxis öffentlicher Lizenzen verwirklicht wird. Viele
Leute haben großzügige Beiträge zu dem großen Angebot
der mit diesem System verbreiteten Software im Vertrauen
auf die konsistente Anwendung dieses Systems geleistet; es
liegt beim Autor/Geber, zu entscheiden, ob er die Software
mittels irgendeines anderen Systems verbreiten will; ein
Lizenznehmer hat auf diese Entscheidung keinen Einfluss.
Dieser Paragraph soll deutlich klarstellen, was sich als
Konsequenz aus dem Rest dieser Lizenz ergibt.
8.
Wenn die Verbreitung und/oder die Nutzung des Programms
in bestimmten Ländern entweder durch Patente oder durch
urheberrechtlich geschützte Schnittstellen eingeschränkt
ist, kann der Urheberrechtsinhaber, der das Programm
unter diese Lizenz gestellt hat, eine explizite geographische
Begrenzung der Verbreitung angeben, in der diese Länder
ausgeschlossen werden, sodass die Verbreitung nur innerhalb
und zwischen nicht ausgeschlossenen Staaten erlaubt ist.
In einem solchen Fall enthält diese Lizenz die Beschränkung,
so als wäre sie darin schriftlich festgehalten.
9.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit
überarbeitete und/oder neue Versionen der General Public
License veröffentlichen. Diese neuen Versionen entsprechen
im Prinzip der gegenwärtigen Version, können aber im
Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen
gerecht zu werden.
Jede
Version
dieser
Lizenz
Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird,
dass es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer
oder „jeder späteren Version" („any later version") unterliegt,
so haben Sie die Wahl, entweder die Bestimmungen der
genannten Version zu befolgen oder diejenigen jeder
beliebigen späteren Version, die von der Free Software
Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine
Versionsnummer angibt, können Sie eine beliebige von der
Free Software Foundation veröffentlichte Version auswählen.
Wireless-N Ethernet Bridge mit Dual-Band
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
hat
eine
eindeutige
10.
Wenn Sie Teile des Programms in anderen freien
Programmen verwenden möchten, deren Bedingungen
für die Verbreitung abweichen, bitten Sie den Autor
schriftlich um Erlaubnis. Für Software, die unter dem
Copyright der Free Software Foundation steht, schreiben
Sie an die Free Software Foundation; wir machen zu
diesem
Zweck
gelegentlich
Entscheidung wird von den beiden Zielen geleitet, zum
einen den freien Status aller von unserer freien Software
abgeleiteten Werke zu erhalten und zum anderen die
gemeinschaftliche
Nutzung
von Software im Allgemeinen zu fördern.
KEINE GEWÄHRLEISTUNG
11.
SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST,
GIBT ES FÜR DIESES PROGRAMM KEINE GEWÄHRLEISTUNG,
DA ES KOSTENLOS LIZENZIERT WIRD. SOFERN NICHT
ANDERWEITIG SCHRIFTLICH ANGEGEBEN, STELLEN DIE
COPYRIGHT-INHABER UND/ODER DRITTE DAS PROGRAMM
WIE BESEHEN ZUR VERFÜGUNG, OHNE MÄNGELGEWÄHR
UND
OHNE
IRGENDEINE
AUSDRÜCKLICH NOCH IMPLIZIT, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF MARKTFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG
FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLE RISIKO
BEZÜGLICH QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES
PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM
ALS FEHLERHAFT ERWEISEN, TRAGEN SIE DIE KOSTEN FÜR
EINEN NOTWENDIGEN SERVICE BZW. EINE ERFORDERLICHE
REPARATUR ODER KORREKTUR.
12.
IN KEINEM FALL, AUSSER WENN DURCH GELTENDES
RECHT GEFORDERT ODER SCHRIFTLICH ZUGESICHERT,
IST IRGENDEIN COPYRIGHT-INHABER ODER IRGENDEIN
DRITTER, DER DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT
MODIFIZIERT UND/ODER VERBREITET, IHNEN GEGENÜBER
FÜR IRGENDWELCHE SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH
JEGLICHER ALLGEMEINER ODER SPEZIELLER SCHÄDEN,
ZUFÄLLIGER SCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE SICH
AUS DER VERWENDUNG BZW. DER NICHTVERWENDBARKEIT
DES PROGRAMMS ERGEBEN (EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE
VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE VON IHNEN
ODER ANDEREN GETRAGEN WERDEN MÜSSEN, ODER DER
INKOMPATIBILITÄT DES PROGRAMMS MIT IRGENDEINEM
ANDEREN PROGRAMM), SELBST WENN DIESER COPYRIGHT-
INHABER ODER DIESER DRITTE VON DER MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN UNTERRICHTET WORDEN IST.
ENDE DER BEDINGUNGEN
ENDE VON ANHANG 3-A
Anhang 3-B
Wenn dieses Produkt von Cisco unter Version 2.1 der „GNU
Lesser General Public License" lizenzierte Software enthält,
so unterliegt diese Open Source-Software den in Anhang 3-B
aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Lizenzbedingungen
aus Anhang 3-B sind der folgenden Website entnommen:
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/lgpl-2.1.html
Ausnahmen.
Unsere
und
Wiederverwendung
GEWÄHRLEISTUNG, WEDER
31

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