Cisco Linksys WET610N Mode D'emploi page 73

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Anhang E
c.
Liest das bearbeitete Programm bei seiner Ausführung
für gewöhnlich Befehle ein, müssen Sie dafür sorgen,
dass es beim Start für eine solche interaktive Verwendung
eine Meldung druckt oder ausgibt; diese Meldung muss
einen entsprechenden Copyright-Vermerk enthalten
und deutlich machen, dass es keine Garantie gibt (oder
andernfalls, dass Sie Garantie leisten); außerdem muss
der Benutzer darüber informiert werden, dass er das
Programm gemäß diesen Bedingungen verbreiten kann,
und erfahren, wie er eine Kopie dieser Lizenz einsehen
kann. (Ausnahme: Wenn das Programm selbst interaktiv
arbeitet, aber normalerweise keine derartige Meldung
ausgibt, muss Ihr auf dem Programm basierendes Werk
auch keine solche Meldung ausgeben.)
Diese Anforderungen gelten für das bearbeitete Werk als
Ganzes. Wenn identifizierbare Bereiche des Werks nicht von
dem Programm abgeleitet sind und objektiv als unabhängige
und eigenständige Werke für sich selbst zu betrachten sind,
dann gelten diese Lizenz und ihre Bedingungen nicht für
die betroffenen Bereiche, wenn Sie diese als eigenständige
Werke weitergeben. Wenn Sie jedoch dieselben Bereiche als
Teil eines Ganzen weitergeben, das ein auf dem Programm
basierendes Werk darstellt, dann muss die Weitergabe des
Ganzen nach den Bedingungen dieser Lizenz erfolgen,
deren Bedingungen für weitere Lizenznehmer somit auf
das gesamte Ganze ausgedehnt werden – und somit auf
jeden einzelnen Teil, unabhängig vom jeweiligen Autor.
Somit ist es nicht die Absicht dieses Paragraphen, Rechte
für Werke in Anspruch zu nehmen oder Ihnen die Rechte
für Werke streitig zu machen, die komplett von Ihnen
geschrieben wurden; vielmehr besteht die Absicht darin,
die Rechte zur Kontrolle der Verbreitung von Werken
auszuüben, die auf dem Programm basieren oder
unter seiner Verwendung zusammengestellt worden sind.
Ferner bringt auch das einfache Zusammenlegen eines
anderen Werks, das nicht auf dem Programm basiert, mit
dem Programm oder einem auf dem Programm basierenden
Werk auf ein- und demselben Speicher- oder Vertriebsmedium
dieses andere Werk nicht in den Anwendungsbereich
dieser Lizenz.
3.
Sie dürfen das Programm (oder ein nach Paragraph 2 auf
dem Programm basierendes Werk) als Objektcode oder in
ausführbarer Form gemäß den Bedingungen in §§ 1 und 2
kopieren und verbreiten, vorausgesetzt, Sie befolgen
eine der folgenden Vorgehensweisen:
a.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext
auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium,
wobei die Verbreitung unter den Bedingungen der §§ 1
und 2 erfolgen muss; oder:
b.
Liefern Sie das Programm zusammen mit einem
mindestens drei Jahre gültigen schriftlichen Angebot,
jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare
Kopie des Quellcodes zur Verfügung zu stellen – zu nicht
höheren Kosten als denen, die durch den physischen
Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quellcode gemäß
den Bedingungen der §§ 1 und 2 auf einem für den
Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben
wird; oder
Wireless-N Ethernet Bridge mit Dual-Band
Software-Endbenutzer-Lizenzvereinbarung
c.
Liefern Sie das Programm zusammen mit dem
schriftlichen
des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle
Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm
als Objektcode oder in ausführbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten
haben.)
Unter dem Quellcode eines Werks wird diejenige Form des
Werks verstanden, die für Bearbeitungen vorzugsweise
verwendet wird. Bei ausführbaren Programmen bezeichnet
„der vollständige Quellcode" den Quellcode aller im
Programm
enthaltenen
zugehörigen Dateien zur Definition von Modulschnittstellen
sowie die zur Kompilierung und Installation des ausführbaren
Programms verwendeten Skripte. Als besondere Ausnahme
jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts von dem zu
enthalten, was üblicherweise entweder als Quellcode oder
in binärer Form zusammen mit den Hauptkomponenten des
Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird, unter
dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente
selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder
von Objektcode dadurch erfolgt, dass der Kopierzugriff
auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt wird, so gilt
die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den
Quellcode als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn Dritte
nicht dazu gezwungen sind, den Quellcode zusammen
mit dem Objektcode zu kopieren.
4.
Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern,
weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern es nicht durch diese
Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch
der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung
und Verbreitung ist nichtig und führt zu automatischem
Erlöschen Ihrer in dieser Lizenz gewährten Rechte. Jedoch
erlöschen die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder
Rechte gemäß dieser Lizenz erhalten haben, nicht, solange
diese die Lizenz voll anerkennen und befolgen.
5.
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da
Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch gewährt Ihnen
nur diese Lizenz das Recht, das Programm oder von ihm
abgeleitete Werke zu verändern oder zu verbreiten. Wenn
Sie die Lizenz nicht anerkennen, sind solche Handlungen
gesetzlich verboten. Indem Sie das Programm (oder ein
darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten,
erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz und mit
allen ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung,
Verbreitung und Veränderung des Programms oder eines
darauf basierenden Werks.
6.
Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem
Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält der
Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die
Lizenz, das Programm entsprechend den hier festgelegten
Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und zu
verändern. Sie dürfen die Inanspruchnahme der in dieser
Lizenzvereinbarung zugestandenen Rechte durch den
Empfänger nicht weiter einschränken. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte
durchzusetzen.
Angebot
der
Zurverfügungstellung
Module
einschließlich
aller
30

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