Europäische Entsorgungsrichtlinie 2002/96/EG
Entsorgen Sie Ihr Trainingsgerät in keinem Fall über den normalen Hausmüll. Entsorgen Sie das Gerät
ausschließlich über einen kommunalen oder zugelassenen Entsorgungsbetrieb.Beachten Sie hierbei die
aktuell geltenden Vorschriften.Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwal-
tung nach einer sach- und umweltgerechten Entsorgungsmöglichkeit.
Recyclingkreislauf
Verpackungsmaterialien können wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden. Entsorgen Sie die
Verpackung gemäß den aktuellen Bestimmungen. Informationen erhalten Sie bei den Rückgabe- und
Sammelsystemen Ihrer Gemeinde.