Garantiebedingungen - Cloer 11 Serie Notice D'utilisation

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Kunden-Service
Sollte es einmal vorkommen, dass Ihr Cloer-
Gerät einen Schaden hat, wenden Sie sich bitte
an Ihren Fachhändler oder an den Cloer-Werks-
D
kundendienst.
Cloer Elektrogeräte entsprechen den aktuellen
EG-Richtlinien und Sicherheitsvorschriften.

Garantiebedingungen

Cloer gewährt Ihnen, dem privaten Endver-
braucher, eine limitierte Herstellergarantie. Bei
sorgfältiger Behandlung und Beachtung der Be-
dienungsanleitung sowie der Sicherheitshinweise
verpflichten wir uns, das Gerät kostenlos instand-
zusetzen, soweit es sich um Material- oder Herstel-
lungsfehler handelt. Die Instandsetzung erfolgt
durch Reparatur bzw. Ersatz der schadhaften Kom-
ponenten. Ausgewechselte Teile werden Eigentum
der Firma Cloer. Weitere Ansprüche, gleich welcher
Art, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind
ausgeschlossen. Diese Garantie beeinträchtigt
keine Rechte, die Verbraucher gemäß den jeweils
geltenden nationalen Gesetzen bezüglich des Ver-
kaufs von Waren haben. Die Garantiefrist beträgt
2 Jahre und beginnt mit dem Datum, an dem
das Produkt erstmals von einem Endverbraucher
erworben wurde. Die Garantiefrist wird durch spä-
tere Weiterveräußerung, durch Reparaturmaßnah-
men oder durch Austausch des Produktes weder
verlängert, noch beginnt sie von neuem oder wird
anderweitig beeinflusst.Diese Garantie wird von
Ihrem Händler an Sie weitergegeben. Um Garan-
tieleistungen in Anspruch zu nehmen, wenden
Sie sich direkt an Ihren Händler.
In Deutschland bietet Cloer registrierten Ver-
brauchern die Möglichkeit, erweiterte Garantie-
leistungen direkt mit dem Werkskundendienst
abzuwickeln. Voraussetzung hierfür ist, dass das
Produkt bei einem autorisierten Händler gekauft
und per Postkarte oder über Internet registriert
wurde. Eine unkomplizierte Produktschnellregis-
trierung können Sie auch unter dem Link
http://service.cloer.com
vornehmen. Hier erhalten Sie nach erfolgreicher
Registrierung außerdem wichtige Informatio-
nen und Neuigkeiten zu Ihrem Produkt direkt
aus erster Hand. Für die Inanspruchnahme von
Garantieleistungen wenden sich registrierte
Verbraucher in jedem Fall zunächst telefonisch,
per Fax oder Mail an den Werkskundendienst.
Bitte schicken Sie keine Geräte unaufgefordert.
Insbesondere dürfen Pakete niemals unfrei
eingesendet werden. Diese werden von den
Paketdiensten nicht zugestellt, sondern für Sie
kostenpflichtig retourniert. Sprechen Sie daher
zuerst mit uns. Wir sagen Ihnen, wie Sie Ihr Ge-
rät an uns einsenden sollen. Wenden Sie sich an
den:
8
Cloer Werkskundendienst
Tel.: 02932.6297-660
Fax: 02932.6297-860
Mail: service@cloer.de
Zum Nachweis des Garantieanspruchs ist un-
bedingt ein Kaufbeleg mit Kaufdatum und
Händleranschrift im Original vorzulegen. Ohne
diesen Kaufbeleg erfolgt die Reparatur ohne
Rückfrage kostenpflichtig.
Ausgenommen von der Garantie sind Schäden,
die auf
·
unsachgemäße Nutzung,
·
natürliche Abnutzung bzw. Verschleiß,
äußere Einwirkungen (z.B. Transportschäden,
Stöße, Schläge, Hitzeeinwirkung, Säuren o.ä.),
·
mangelnde Entkalkung*
·
oder auf ungeeignetes Zubehör zurückzufüh-
ren sind.
Die Garantie erlischt, wenn das Gerät
·
gewerblich genutzt,
·
unautorisiert geöffnet, abgeändert
·
oder ein unautorisierter Reparaturversuch vor-
genommen wurde.
Für Verbrauchsmaterial wird ebenfalls keine
Garantie übernommen.
* Wasserkocher / Kaffeeautomat / Teeautomat

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