Grundlegende Hinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Gewährleistung Und Haftung - Komet Vacuboy Notice D'utilisation

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Grundlegende Hinweise

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Grundlegende Hinweise
Die Betriebsanleitung ist wichtiger Bestandteil der Lieferung und ist an das
Bedienungs- und Instandhaltungs-Personal der Vakuum-Verpackungsmaschinen
gerichtet. Sie enthält Informationen über die Geräte und ihre wirtschaftliche
Anwendung und dient vor allem der Sicherheit ihrer Benutzer und der Umwelt.
Es ist die Pflicht jedes Benutzers, sich mit dem Inhalt der Betriebsanleitung vertraut zu
machen und alle Hinweise, die die Sicherheit betreffen, genau zu beachten.
Darüber hinaus sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur
Unfallverhütung zu beachten.
Die wichtigsten Sicherheitshinweise sind im Kapitel „Grundlegende
Sicherheitshinweise" zusammengefasst. Zusätzliche Hinweise in anderen Kapiteln sind
durch entsprechende Zeichen auffällig gekennzeichnet.
Die Betriebsanleitung ist sorgfältig aufzubewahren.
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Vakuum-Verpackungsmaschinen dienen ausschließlich zum Verpacken von
Lebensmitteln und technischen Artikeln unter Vakuum.
Die Maschine ist ein technisches Arbeitsmittel und ist ausschließlich zur Verwendung
bei der Arbeit bestimmt.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Für hieraus entstehende Schäden haftet die Firma KOMET nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch
das Beachten aller Hinweise aus der Betriebsanleitung und
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsarbeiten.
Zur Verpackung nicht zugelassen sind gefährliche Stoffe, insbesondere brennbare,
leicht entzündbare, temperatur- und druckempfindliche, leicht schmelzende, explosive,
aggressive, giftige, infektiöse sowie Lebewesen und Material, dessen Verarbeitung
gegen Gesetz, allgemeine Übung oder gute Sitten verstößt.
Betriebsanleitung - Original
2.2
Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Gefahrübergang, spätestens ab
Eingang der Ware beim Besteller.
Die Verjährungsfrist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, es
sei denn, der Besteller kann Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend machen.
Die Garantie erstreckt sich auf Material- und Fertigungsfehler, die bei einer normalen
Beanspruchung auftreten (Einschichtbetrieb).
Es dürfen nur Originalersatzteile der Firma KOMET verwendet werden, sonst erlischt
die Garantie.
Im Garantiefall bitten wir um frachtfreie Einsendung des defekten Teils zusammen mit
einer Kopie der Rechnung und einer Beschreibung der Beanstandung.
Grundsätzlich gelten unsere "Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (VLB)".
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind
ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine.
Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen, Warten und Reparieren
der Maschine.
Betreiben der Maschine bei defekten, nicht ordnungsgemäß angebrachten oder
nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen.
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport,
Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb, Wartung und Rüsten der Maschine.
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine.
Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt.
Verschleiß.
19 04 249 - 01.01.2012
Deu - 2 /32

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