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Wahl 1170 Mode D'emploi page 6

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  • FRANÇAIS, page 9
DEUTSCH
·
Wenn nach längerer Gebrauchsdauer trotz regelmäßigem Reini-
de
gen und Ölen die Schneidleistung nachlässt, sollte der Schneid-
satz ausgewechselt werden.
·
Nach Gebrauch Messerschutz aufsetzen.
·
Gerät nur mit aufgesetztem Messerschutz aufbewahren.
en
Austausch von Scherkamm und Schermesser
·
Mit dem Ein-/Ausschalter das Gerät ausschalten (Abb. 1ⓑ).
fr
·
Netzstecker ziehen.
·
Beide Schrauben am Schneidsatz lösen, Scherkamm und Scher-
messer abnehmen (Abb. 7).
Montage Typ 1170 und Typ 1400:
·
it
·
Achtung! Der Verstellhebel (B) darf nicht arretiert sein.
Durch Schieben des Feststellers (E) nach oben (Abb. 2ⓐ)
wird dieser entriegelt.
es
·
Schermesser auf den Antriebszapfen setzen.
·
Vor der Montage sollte der Scherkamm und das Schermes-
ser auf den Laufflächen geölt werden (Abb. 5).
·
Scherkamm auflegen und beide Schrauben wieder
pt
einsetzen.
·
Bei der Montage sind Scherkamm und Schermesser folgen-
dermaßen auszurichten (Abb. 6):
nl
Das Schermesser muss parallel zum Scherkamm mit einem
Abstand von 0,5 – 1,0 mm ausgerichtet werden, bevor die
Schrauben angezogen werden.
Dieser Abstand ist auch zu beachten, wenn zur gründli-
sv
chen Reinigung der Scherkamm abgenommen und wieder
festgeschraubt wird, da es sonst zu Verletzungen kommen
kann.
da
·
Beide Schrauben festziehen (Abb. 7).
Montage Typ 1411:
·
·
Das Schermesser auf den Mitnehmer aufsetzen (Abb. 7).
·
Vor der Montage sollte der Scherkamm und das Schermes-
fi
ser auf den Laufflächen geölt werden (Abb. 5).
·
Die Federenden zur leichteren Montage fixieren, dazu
die Federenden mit Hilfe einer Pinzette nach unten drücken
tr
und in den Aussparungen im Gehäuse fixieren (Abb. 8).
·
Schermesser mit Mitnehmer auf Gehäuse aufsetzen.
·
Scherkamm auflegen und beide Schrauben wieder
pl
einsetzen.
·
Bei der Montage sind Scherkamm und Schermesser folgen-
dermaßen auszurichten (Abb. 6):
Das Schermesser muss parallel zum Scherkamm mit einem
cs
Abstand von 0,1 – 0,5 mm ausgerichtet werden, bevor die
Schrauben angezogen werden.
Dieser Abstand ist auch zu beachten, wenn zur gründli-
sk
chen Reinigung der Scherkamm abgenommen und wieder
festgeschraubt wird, da es sonst zu Verletzungen kommen
kann.
·
Beide Schrauben festziehen (Abb. 7).
hu
·
Die Fixierung der Feder lösen. Mit einem Schraubendre-
her beide Federenden nach innen drücken (Abb. 9).
hi
Entsorgung EU-Länder
Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Im Rahmen der EU-Richtlinie über die Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten wird das Gerät bei den
ru
kommunalen Sammelstellen bzw. Wertstoffhöfen kosten-
los entgegengenommen. Die ordnungsgemäße Entsor-
gung dient dem Umweltschutz und verhindert mögliche
uk
schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umwelt.
Entsorgung Nicht-EU-Länder
Das Gerät am Ende seiner Lebensdauer bitte umweltgerecht
el
entsorgen.
ar
fa
6
Garantie
1. Die Rechte aus dieser Garantie treten neben die gesetzlichen
und/oder vertraglichen Sachmängelansprüche, die dem Kunden
gegenüber seinem jeweiligen Verkäufer zustehen. Diese Rechte
werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
2. Die WAHL GmbH gewährt für Elektrokleingeräte eine Garantie,
dass das Gerät frei von Mängeln ist.
Nicht der Garantie unterfallen Geräteteile, die dem Verschleiß
unterliegen wie z. B. Scherfolien, Antriebskomponenten,
Schneidsätze, Aufsteckbürsten, Batterien bzw. Akkuzellen
(Verschleißteile).
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn
·
das Gerät missbräuchlich verwendet oder mit mangelnder
Sorgfalt behandelt wurde,
·
das Gerät durch übermäßige Beanspruchung, unsach-
gemäße Behandlung oder Fremdeinwirkung beschädigt
wurde,
·
der Mangel durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanwei-
sung entstanden ist,
·
eine Reparatur oder ein Reparaturversuch durch anderes
Personal als das eines Werks der WAHL GmbH oder einer
autorisierten Verkaufsstelle durchgeführt wurde.
3. Die Garantiezeit richtet sich nach der Dauer der gesetzlichen
Sachmängelverjährungsfrist des nationalen Rechts des Staates,
in dem das Gerät erworben wird; sie beträgt jedoch maximal 3
Jahre.
Die Frist beginnt mit der Übergabe des Gerätes durch den Ver-
käufer an den Käufer.
Der Ort des Erwerbs und der Zeitpunkt der Übergabe sind durch
Vorlage eines Kaufbelegs wie Kassenzettel, Rechnung, Liefer-
schein oder Ähnliches nachzuweisen.
4. Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auftreten und die uns inner-
halb von drei Wochen nach ihrem Auftreten in Textform angezeigt
werden, werden von der WAHL GmbH im Rahmen dieser Garan-
tie kostenlos beseitigt. Die Reparaturen werden in einem Werk
der WAHL GmbH oder in einer von der WAHL GmbH autorisierten
Verkaufsstelle ausgeführt. Die WAHL GmbH ist berechtigt, den
Mangel auch durch Lieferung eines baugleichen Gerätes zu besei-
tigen. Weitergehende Ansprüche des Kunden aus dieser Garantie,
insbesondere auf Aufwendungsersatz, Minderung, Schadenersatz
oder das Recht zum Rücktritt bestehen nicht. Gesetzliche oder
andere vertragliche Sachmängelansprüche bleiben unberührt.
Durch die Erbringung von Garantieleistungen tritt keine Verlänge-
rung der Garantiezeit ein.
5. Die im Rahmen von Garantiereparaturen ausgetauschten Teile
oder das bei Ersatzlieferung einbehaltene Gerät gehen in das
Eigentum der WAHL GmbH über.
6. Bei unberechtigter Inanspruchnahme unseres Kundendienstes ist
die WAHL GmbH berechtigt, dem Kunden die entstandenen Kos-
ten in Rechnung zu stellen.
7. Bei aufgetretenen Mängeln wenden Sie sich bitte an Ihren Händler
bzw. an die Serviceadresse Ihres Landes.

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