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DEUTSCH

GARANTIE

1. Diese Garantie gilt nur für Käufe, die von Konsumenten getätigt wurden (physische oder juristische
Personen, die das Produkt nicht für unternehmerische oder kommerzielle Zwecke erwerben).
2.Entsprechend den vorliegenden Ausführungen garantiert der Hersteller, dass das Produkt, auf das sich
diese Garantie bezieht ("das Produkt), im Moment seiner Übergabe keinerlei Mängel aufweist.
3. Die Übergabe des Produktes umfasst nicht die Installation. Der Hersteller übernimmt keine Verantwor-
tung für die inkorrekte oder schadhafte Installation des Produktes.
4. Die gesetzliche Garantiefrist für das Produkt beträgt zwei Jahre, die ab Übergabe an den Konsumenten
zu laufen beginnen. Die Übergabe gilt mit jenem Datum als vollzogen, das auf dem Kaufbeleg, auf der
entsprechenden Rechnung oder auf dem Lieferschein (falls die Übergabe später erfolgt) ausgewiesen
ist. Für die Gültigkeit der vorliegenden Garantie muss der Käufer beweisen, dass das Produkt über eine
Garantie verfügt, indem er die Dokumente vorlegt, die den Kauf oder die Übergabe bestätigen und auf die
Bezug genommen wurde.
5. Falls der Käufer während der gesetzlichen Garantiefrist einen Mangel am Produkt bekannt gibt,
der Ursprung, Wesen oder Tauglichkeit des Produktes laut dessen Natur, Verwendungszweck und den
gegebenenfalls anzuwendenden Gesetzen beeinträchtigt, und falls er beweist, dass das Produkt über eine
Garantie verfügt, repariert oder ersetzt der Verkäufer das Produkt auf seine Kosten, an dem Ort, den er für
angemessen hält, es sei denn, dass dieser unmöglich oder unverhältnismäßig ist.
6. Sollte das Produkt nicht repariert oder ersetzt werden können, kann der Käufer eine proportionale Min-
derung des Preises oder, falls das Produkt durch den Mangel unbrauchbar für den vorgesehenen Zweck
wird, die Auflösung des Kaufvertrages verlangen.
7. Die Teile, die auf Grund dieser Garantie ersetzt oder repariert werden, verlängern die Garantiefrist des
Originalproduktes nicht, auch wenn sie über ihre eigene Garantie verfügen.
8. Nach Verstreichen von sechs Monaten ab Erwerb des Produktes muss der Käufer, der einen Mangel
bekannt gibt, den Ursprung und das Vorliegen des angeführten Defektes beweisen.
9. Im Falle von Mängeln am Produkt kann sich der Käufer auf die im Königlichen Legislativdekret ("Real
Decreto Legislativo") 1/2007 vom 16. November angeführten Gesetze berufen, durch welche der überar-
beitete Text des Allgemeinen Verbraucher- und Verwenderschutzgesetztes ("Ley General para la Defensa
de los Consumidores y Usuarios) bestätigt wird. Durch das vorliegende Garantiezertifikat werden keinerlei
Rechte limitiert oder eingeschränkt, die den Konsumenten auf Grund von zwingendem nationalen Recht
zustehen.
10. Damit diese Garantie Gültigkeit erlangt, muss der Käufer beweisen, dass er die Angaben und Anwei-
sungen des Herstellers, die in den dem Produkt beigelegten Dokumenten enthalten sind, strikt eingehal-
ten hat, soweit diese laut Ausführung und Modell des Produktes anzuwenden sind, wobei die Verwendung
und der Kalender für die Ersetzung, Wartung oder Reinigung der Teile oder Komponenten des Produktes
inbegriffen sind.
11. Von der Garantie ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die auf eine der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
• Nicht sachgemäße, nachlässige oder unvorsichtige Verwendung, Installation, Handhabung oder Trans-
port des Produktes.
• Nichteinhalten der Angaben des Herstellers und der Ausführungen in Anleitung, Hinweisen oder jegli-
cher anderen Art von Dokument, die dem Produkt beigelegt sind.
• Unzureichende oder unsachgemäße Wartung, sowohl der Umfeldbedingungen, als auch des Produktes.
• Ganzheitliche oder teilweise Änderungen am Produkt ohne vorherige schriftliche Autorisierung des
Herstellers.
• Ursachen höherer Gewalt, Brände, Frost, Überschwemmungen, Blitzschlag oder jegliche andere unvor-
hergesehenen Katastrophe jedweden Ursprungs.
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