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Ecolab Versatronic Profibus Instructions De Configuration page 12

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Sicherheit
Betreiberpflichten
Geltende Richtlinien
Im EWR (Europäischen Wirtschaftsraum) ist die nationale Umsetzung der
Richtlinie (89/391/EWG), die dazugehörigen Richtlinien und davon besonders
die Richtlinie (2009/104/EG) über die Mindestvorschriften für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei
der Arbeit, in der gültigen Fassung, zu beachten und einzuhalten. Sollten Sie
sich außerhalb des Geltungsbereichs des EWR befinden, gelten immer die bei
Ihnen gültigen Regelungen. Vergewissern Sie sich unbedingt, ob nicht durch
Sondervereinbarungen die Regelungen des EWR auch bei Ihnen Gültigkeit
haben. Die Überprüfung der bei Ihnen zulässigen Bestimmungen obliegt
dem Betreiber.
Der Betreiber muss die örtlichen gesetzlichen Bestimmungen für:
n
die Sicherheit des Personals (im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im
besonderen die BG- und Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstätten-Richtlinien, z.B.
Betriebsanweisungen, auch nach §20 GefStoffV, persönliche Schutzausrüstung (PSA),
Vorsorgeuntersuchungen);
n
die Sicherheit der Arbeitsmittel (Schutzausrüstung, Arbeitsanweisungen,
Verfahrensrisiken und Wartung);
n
die Produktbeschaffung (Sicherheitsdatenblätter, Gefahrstoffverzeichnis);
n
die Produktentsorgung (Abfallgesetz);
die Materialentsorgung (Außerbetriebnahme, Abfallgesetz);
n
n
die Reinigung (Reinigungsmittel und Entsorgung) einhalten
sowie die aktuellen Umweltschutzauflagen beachten.
n
Außerdem ist betreiberseitig:
n
die persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung zu stellen.
n
die Maßnahmen in Betriebsanweisungen zu fixieren und das Personal zu unterweisen;
bei Bedienplätzen (ab 1 Meter über Boden): sicherer Zugang zu schaffen;
n
n
die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist betreiberseitig laut DIN EN 12464-1
(im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland) herzustellen.
Beachten Sie die bei Ihnen gültigen Vorschriften!
n
sicherzustellen, dass bei der Montage und Inbetriebnahme, wenn diese vom Betreiber
selbst durchgeführt werden, örtliche Vorschriften beachtet werden.
2.5
Personalanforderungen
Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen
und erhebliche Sachschäden verursachen können.
Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes und entsprechend geschultes
Personal durchführen lassen.
Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
417102396 Rev. 2-08.2023
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