Ersatzteile; Lagerung; Gewährleistung; Entsorgung - ATE FB 5 ev Mode D'utilisation

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  • FRANÇAIS, page 17
Reparatur und vor der Wiederinbetriebnahme ist eine
Funktions- und Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Hierbei ist sicherzustellen, dass das Entlüftungsgerät
nur mit Bremsflüssigkeit auf glykolischer Basis betrie-
ben wird.
HINWEIS!
Mineralölhaltige Produkte führen zur Zerstö-
rung des Gerätes.
Das Entlüftungsgerät niemals selbst öffnen.
Das Entlüftungsgerät ist zur Reparatur bei Ihrem Ver-
tragspartner abzugeben, wenn
das Entlüftungsgerät nach Einschalten keine Funktion
zeigt und eine Überprüfung keinen offensichtlichen
Defekt erkennen lässt.
Bei nicht zu behebenden Fehlfunktionen ist das Entlüf-
tungsgerät dem Vertragspartner zu übergeben. Das
Entlüftungsgerät ist in einer ausreichenden Verpa-
ckung zu versenden.
ATE übernimmt keine Haftung für evtl. Transportschä-
den. Versandkosten gehen zu Lasten des Versenders.
Reparaturen im Gewährleistungsfall sind mit dem Ver-
tragshändler abzustimmen.
8.

ERSATZTEILE

WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch falsche Ersatzteile
Durch die Verwendung falscher oder fehlerhafter
Ersatzteile können Gefahren entstehen,Beschädigun-
gen, Fehlfunktionen oder Totalausfall verursacht wer-
den.
Nur Originalersatzteile oder durch Continental After-
market GmbH zugelassene Ersatzteile verwenden.
Ersatzteile sind auf Seite 51 aufgelistet.
9.

LAGERUNG

9.1.
ENTLÜFTUNGSGERÄT
Das Entlüftungsgerät ist in sauberer und trockener
Umgebung zu lagern.
Das Entlüftungsgerät ist für Unbefugte unzugänglich
aufzubewahren.
9.2.
BREMSFLÜSSIGKEIT
WARNUNG!
Gefahr für besondere Personengruppen und
Kinder!
Bremsflüssigkeit außer Reichweite lagern von Kindern
und von Personen mit verringerten physischen, senso-
rischen oder mentalen Fähigkeiten oder Mangel an
Erfahrung und/oder Wissen.
Bremsflüssigkeit ist stets luftdicht verschlossen und
nur in Original-Gebinden zu lagern.
Es sind die Anweisungen auf den Bremsflüssigkeitsge-
binden zu beachten.
10. GEWÄHRLEISTUNG
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln nach
EU-Richtlinie 1999/44/EG. In Nicht-EU-Ländern gelten
die im jeweiligen Land gültigen Mindestansprüche der
Gewährleistung.

11. ENTSORGUNG

UMWELTSCHUTZ!
Umweltschäden durch Bremsflüssigkeit!
Wenn Schmierstoffe in die Umwelt gelangen oder
nicht fachgerecht entsorgt werden, können erhebliche
Umweltschäden entstehen. Ausgetauschte Schmier-
stoffe auffangen und lokal gültigen Bestimmungen
entsprechend entsorgen.
11.1. ENTLÜFTUNGSGERÄT
Das Entlüftungsgerät ist bei Ihrem Vertriebspartner
zurückzugeben oder gemäß der Europäischen Richtlini-
en 2002/96/EG und 2003/108/EG (Elektro- und Elekt-
ronik-Altgeräte) zu entsorgen. Altgeräte dürfen nicht
im Hausmüll entsorgt werden!
11.2. BREMSFLÜSSIGKEIT
Die
Gebrauchte Bremsflüssigkeit ist sortenrein in einem
geeigneten Sammelbehälter (ATE-220 Liter Entsor-
gungssystemsystem) zu sammeln. Gebrauchte
Bremsflüssigkeit darf nicht mit anderen
Flüssigkeiten vermischt werden, da sie sonst als teurer
Sondermüll entsorgt werden muss.
Unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen
Abfallvorschriften ist die gebrauchte Bremsflüssigkeit
einer hierfür zugelassenen Abfallbeseitigungs- bzw.
ATE FB 5ev
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