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WEEE Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment; deutsch:
(Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) ist die EG-Richtlinie 2012/19/EU
(WEEE2) zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus
nicht mehr benutzten Elektro- und Elektronikgeräten. Die EU-Richtlinie ist am
15. Februar 2014 in Kraft getreten.
Oberstes Ziel dieser Richtlinie ist das Vermeiden, Verringern sowie
umweltverträgliche Entsorgen der zunehmenden Mengen an Elektro- und
Elektronikschrott.
Das WEEE Zeichen auf dem Produkt oder der Verpackung gibt an, dass dieses
Produkt nicht mit dem üblichen Haushaltsmüll entsorgt werden darf. Sie sind
dafür verantwortlich, Ihren Elektroabfall über eine speziell dafür geeignete
Sammelstelle für Wiederverwertung zu entsorgen. Getrennte Sammlung und
sachgerechte Behandlung in einer Verwertungsanlage hilft uns, die Rohstoffe zu
erhalten. Außerdem hilft die richtige Wiederverwertung durch das WEEE
System, die menschliche Gesundheit sicherzustellen. Für mehr Informationen
über das Wiederverwertungssystem für elektronische und elektrische Geräte
über Sammelstellen wenden Sie sich bitte an Ihre Stadt oder
Gemeindeverwaltung, den Haushalt-Abfallbeseitigungs-Dienst oder Ihren
Händler, von dem Sie das Gerät kauften.
Beachten Sie bitte, dass in der Bundesrepublik Deutschland die
Elektrogeräteentsorgung durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz –
ElektroG2 – geregelt ist.
RoHS Übereinstimmung
Dieses Produkt stimmt mit der Direktive 2011/65/EU des Europäischen
Parlaments und dem Europäischen Rat vom 03. Januar 2013 über die
Reduzierung gefährlicher Substanzen in elektrischen und elektronischen
Geräten (RoHS II) überein.
Deutsch
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