Eingeschränkte Herstellergarantie - Williams SportJet 345 Mode D'emploi

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Eingeschränkte Herstellergarantie
WILLIAMS JET TENDERS LTD. EINGESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE
Williams Jet Tenders („Williams") unternimmt eine PDI (Lagerausgangskontrolle) an allen neuen
Booten vor der Auslieferung aus dem Werk. Williams bietet Reparaturen an aufblasbaren Booten
während der hier definierten Garantiedauer in Übereinstimmung mit folgenden Bedingungen,
Voraussetzungen und Einschränkungen. Registrierung eines Williams-Bootes - Jedes Williams-Boot
wird dem originalen Kunden mit einer Registrierkarte ausgeliefert. Die hier definierte eingeschränkte
Herstellergarantie erlischt und wird als ungültig erklärt wenn der originale Kunde die ausgefüllte
Registrierkarte nicht innerhalb von 30 Tagen vom Datum der Erstregistrierung an Williams Jet
Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield, Oxon OX10 7LN UK sendet. Die Registrierung
kann auch unter www. williamsjettenders.com vorgenommen werden. Williams-zertifizierte Händler
können Boote für eine Zeit von bis zu 6 Monaten vor der Registrierung unter folgenden Bedingungen
einlagern: a) die Boote werden in der Originalverpackung in Übereinstimmung mit den Richtlinien
von Williams aufbewahrt; b) die Registrierung wird bei der Übergabe innerhalb der Lieferzeiten
abgeschlossen.
GEWÄHRLEISTUNG:
Williams garantiert dem originalen Kunden eines korrekt registrierten Bootes folgendes: a) Hypalon-
Schläuche: alle Nähte der Schläuche, Ventile und Gewebe, die bei der Konstruktion der Schläuche
verwendet werden, sind frei von allen materiellen und handwerklichen Fehlern über 3 Jahre ab
dem Datum der Erstregistrierung; b) das Gewebe des Schlauchs muss frei von Verschleiß sein,
der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt (z. B. Risse, Porosität, aber keine Verfärbungen,
Verbleichen oder Häckseln) über eine Zeit von 3 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung; c)
PVC-Schläuche alle Nähte der Schläuche, Ventile, und Gewebe, die bei der Konstruktion der
Schläuche verwendet werden, sind frei von allen materiellen und handwerklichen Fehlern über 2
Jahre ab dem Datum der Erstregistrierung; d) das Gewebe des Schlauchs muss frei von Verschleiß
sein, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt (z. B. Risse, Porosität, aber keine Verfärbungen,
Verbleichen oder Häckseln) über eine Zeit von 2 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung; d) der
Fiberglassrumpf muss frei von materiellen oder handwerklichen Schäden für eine Zeit von 2 Jahren
ab dem Datum der Erstregistrierung f) Lackierte Deck- und Ruderkomponenten müssen frei von
Bläschenbildung sein über 1 Jahr, vorausgesetzt das Boot wird zu keinem Zeitpunkt in Polyäthylen
verpackt; e) alle Komponenten am Boot, die von Williams im Werk oder danach gemäß der Garantie
installiert wurden, sind frei von materiellen und handwerklichen Schäden über 2 Jahre ab dem
Datum der Erstregistrierung. Die Garantiedauer für kommerzielle Nutzung dauert 4 Monate ab
dem Datum der Erstregistrierung. Die Verpflichtung von Williams ist gemäß dieser eingeschränkten
Garantie auf die Reparatur oder den Ersatz von Teilen beschränkt, die materiell oder handwerklich
beschädigt sind, was dem alleinigen Ermessen von Williams unterliegt. DIESE EINGESCHRÄNKTE
GARANTIE IST DAS EINZIGE UND EXKLUSIVE RECHTSMITTEL DES ORIGINALEN KUNDEN.
WAS DIE GARANTIE NICHT ABDECKT:
Die eingeschränkte Garantie gilt nicht für folgendes: a) normalen Verschleiß und Abnutzung; b)
alle geringeren Schäden am Boot, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Gelcoat-Kratzern,
Verfärbungen oder Bläschenbildung; c) allen Schäden an Williams-Booten auf Grund von
Fahrlässigkeit, Unfällen, Missbrauch, Umbau, fehlerhafter Betrieb, falsche Wartung und Lagerung; d)
alle Schäden durch das Abschleppen eines Williams-Bootes, alle Schäden, die durch Heben oder
Wiederherstellung eines Williams-Boots entstehen; e) Schläuche, die harten oder rostbildenden
Chemikalien ausgesetzt werden; f) alle Teile, die nicht von Williams-Personal installiert werden; g) alle
Schäden, die durch nicht-originale Ersatzteile entstehen; h) Williams-Boote, die zu kommerziellen
bzw. behördlichen Zwecken gekauft wurden; i) alle Arbeiten an Williams-Booten durch unzulässige
Service-Zentren und/oder die vorherige Genehmigung von Williams; j) Arbeit, Last, Lieferung,
Lagerung oder ähnliche Belastungen; k) Schäden, die durch Zuwiderhandlungen gegen die
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