Eingeschränkte Herstellergarantie - Williams TURBOJET Manuel Du Propriétaire

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Eingeschränkte Herstellergarantie
WILLIAMS JET TENDERS LTD. EINGESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE
Williams Jet Tenders („Williams") unternimmt eine PDI (Lagerausgangskontrolle) an allen neuen
Booten vor der Auslieferung aus dem Werk. Williams bietet Reparaturen an aufblasbaren Booten
während der hier definierten Garantiedauer in Übereinstimmung mit folgenden Bedingungen,
Voraussetzungen und Einschränkungen. Registrierung eines Williams-Bootes - Jedes Williams-Boot
wird dem originalen Kunden mit einer Registrierkarte ausgeliefert. Die hier definierte eingeschränkte
Herstellergarantie erlischt und wird als ungültig erklärt wenn der originale Kunde die ausgefüllte
Registrierkarte nicht innerhalb von 30 Tagen vom Datum der Erstregistrierung an Williams Jet
Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield, Oxon OX10 7LN UK sendet. Die Registrierung
kann auch unter www. williamsjettenders.com vorgenommen werden. Williams-zertifizierte Händler
können Boote für eine Zeit von bis zu 6 Monaten vor der Registrierung unter folgenden Bedingungen
einlagern: a) die Boote werden in der Originalverpackung in Übereinstimmung mit den Richtlinien
von Williams aufbewahrt; b) die Registrierung wird bei der Übergabe innerhalb der Lieferzeiten
abgeschlossen.
GEWÄHRLEISTUNG:
Williams garantiert dem originalen Kunden eines korrekt registrierten Bootes folgendes: a) Hypalon-
Schläuche: alle Nähte der Schläuche, Ventile und Gewebe, die bei der Konstruktion der Schläuche
verwendet werden, sind frei von allen materiellen und handwerklichen Fehlern über 3 Jahre ab
dem Datum der Erstregistrierung; b) das Gewebe des Schlauchs muss frei von Verschleiß sein,
der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt (z. B. Risse, Porosität, aber keine Verfärbungen,
Verbleichen oder Häckseln) über eine Zeit von 3 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung; c)
PVC-Schläuche alle Nähte der Schläuche, Ventile, und Gewebe, die bei der Konstruktion der
Schläuche verwendet werden, sind frei von allen materiellen und handwerklichen Fehlern über 2
Jahre ab dem Datum der Erstregistrierung; d) das Gewebe des Schlauchs muss frei von Verschleiß
sein, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt (z. B. Risse, Porosität, aber keine Verfärbungen,
Verbleichen oder Häckseln) über eine Zeit von 2 Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung; d) der
Fiberglassrumpf muss frei von materiellen oder handwerklichen Schäden für eine Zeit von 2 Jahren
ab dem Datum der Erstregistrierung f) Lackierte Deck- und Ruderkomponenten müssen frei von
Bläschenbildung sein über 1 Jahr, vorausgesetzt das Boot wird zu keinem Zeitpunkt in Polyäthylen
verpackt; e) alle Komponenten am Boot, die von Williams im Werk oder danach gemäß der Garantie
installiert wurden, sind frei von materiellen und handwerklichen Schäden über 2 Jahre ab dem
Datum der Erstregistrierung. Die Garantiedauer für kommerzielle Nutzung dauert 4 Monate ab
dem Datum der Erstregistrierung. Die Verpflichtung von Williams ist gemäß dieser eingeschränkten
Garantie auf die Reparatur oder den Ersatz von Teilen beschränkt, die materiell oder handwerklich
beschädigt sind, was dem alleinigen Ermessen von Williams unterliegt. DIESE EINGESCHRÄNKTE
GARANTIE IST DAS EINZIGE UND EXKLUSIVE RECHTSMITTEL DES ORIGINALEN KUNDEN.
WAS DIE GARANTIE NICHT ABDECKT:
Die eingeschränkte Garantie gilt nicht für folgendes: a) normalen Verschleiß und Abnutzung; b)
alle geringeren Schäden am Boot, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Gelcoat-Kratzern,
Verfärbungen oder Bläschenbildung; c) allen Schäden an Williams-Booten auf Grund von
Fahrlässigkeit, Unfällen, Missbrauch, Umbau, fehlerhafter Betrieb, falsche Wartung und Lagerung; d)
alle Schäden durch das Abschleppen eines Williams-Bootes, alle Schäden, die durch Heben oder
Wiederherstellung eines Williams-Boots entstehen; e) Schläuche, die harten oder rostbildenden
Chemikalien ausgesetzt werden; f) alle Teile, die nicht von Williams-Personal installiert werden; g) alle
Schäden, die durch nicht-originale Ersatzteile entstehen; h) Williams-Boote, die zu kommerziellen
bzw. behördlichen Zwecken gekauft wurden; i) alle Arbeiten an Williams-Booten durch unzulässige
Service-Zentren und/oder die vorherige Genehmigung von Williams; j) Arbeit, Last, Lieferung,
Lagerung oder ähnliche Belastungen; k) Schäden, die durch Zuwiderhandlungen gegen die
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Anweisungen bezüglich der Behandlung, Wartung und Pflege des Bootes entstehen; l) Schäden
durch Wasseraufnahme. In einigen Fällen hat die auf einem Williams-Boot installierte Ausrüstung (wie
z. B. elektronische Geräte) eigene Herstellergarantien. In diesen Fällen müssen Garantieansprüche
bezüglich dieser Teile direkt an den jeweiligen Hersteller und nicht Williams gerichtet werden.
Williams behält sich vor, die Garantie trotz Nachweis der korrekten Wartung in folgenden Fällen
zurückzuziehen: m) Schäden durch Yacht Launch-Systeme, die nicht entsprechend der technischen
Daten von Williams installiert wurden oder aufgrund fehlender Wartung defekt sind.
WIE KANN ICH EINE REPARATUR ÜBER DIE GARANTIE ABRECHNEN:
Vor allen Arbeiten an einem Williams-Boot müssen Garantieansprüche schriftlich von der Williams Jet
Tenders Ltd. bestätigt werden. Damit die Reparatur übernommen wird, muss der originale Kunde
sich zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs und einem Foto vom zu reparierenden Schaden
und/oder Defekt schriftlich an Williams Jet Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield,
Oxon OX10 7LN wenden. U.K. Falls Williams diesen spezifischen Defekt und/oder Schaden als
garantiewürdig im Rahmen der vorliegenden eingeschränkten Garantie einstuft, informiert Williams
den Besitzer schriftlich und fordert auf, das Boot oder Teile zur Reparatur oder für den Ersatz
einzusenden (frachtfrei). In vielen Fällen kann das lokal autorisierte Verkaufs- und Servicecenter
Reparaturen ausführen. In anderen Fällen dürfen das Boot oder die Teile nur vom Williams-Personal
repariert werden. Williams übernimmt keine Haftung für alle Arbeiten an einem Williams-Boot, die
von einem unzulässigen Servicecenter und/oder ohne die vorherige Genehmigung von Williams
vorgenommen werden. Alle Teile, die im Rahmen der vorliegenden eingeschränkten Garantie ersetzt
werden, bleiben Eigentum von Williams.
SONSTIGES:
Williams erlaubt es keiner Person, bezüglich der Boote zusätzliche Verpflichtungen oder Haftungen
zu erheben. DIE VORLIEGENDE EINGESCHRÄNKTE GARANTIE UND DIE DAMIT VERBUNDENE
VERPFLICHTUNG VON WILLIAMS GELTEN ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN
ODER IMPLIZITEN GARANTIEN, EINSCHLIESSLICH UND UNEINGESCHRÄNKT DER HANDELS-
UND EIGNUNGSGARANTIEN ZU EINEM BESTIMMTEN ZWECK. Williams übernimmt keine
Haftung für alle anfänglichen oder daraus folgendenSchäden, die aus Garantieverletzungen
entstehen, einschließlich und ohne Einschränkung, Nutzenausfall des aufblasbaren Boots, die
Aufbewahrung, Zahlung für Zeitverluste, Unannehmlichkeiten, Mietbootausgaben und lokale
Steuern für Garantiereparaturen. Williams behält sich das Recht vor, Modelle zu modifizieren,
Farben, technische Daten, Materialien, Ausrüstung, Komponenten oder Preise zu verändern oder
die Produktion bestimmter Modelle jederzeit und ohne vorherige Ankündigung einzustellen. Diese
Änderungen, Modifikationen oder Einstellungen erfolgen ohne die Verpflichtung seitens Williams, vor
dem Datum dieser Änderungen oder Modifikationen produzierte aufblasbare Boote auszustatten
oder zu modifizieren. Die vorliegende eingeschränkte Garantie unterliegt dem britischen Recht.
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