Grundlegende Hinweise; Bestimmungsgemäße Verwendung; Verpflichtung Und Haftung; Pflichten Des Betreibers - Wessamat W 21 L Mode D'emploi

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D
E
U
T

1. Grundlegende Hinweise

S
C
Die hier vorliegende Betriebsanleitung macht den Betreiber eines Eiswürfelbereiters mit der Arbeitsweise, der
H
Bedienung, den Sicherheitshinweisen und der Reinigung vertraut.
G
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
E
Der Eiswürfelbereiter ist ein technisches Gerät, das ausschließlich zur Verwendung bei der Arbeit bestimmt ist.
R
Der Eiswürfelbereiter ist ausschließlich zur Herstellung von Eiswürfeln aus hygienisch einwandfreiem
M
Trinkwasser bestimmt. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere das Beachten aller
A
Hinweise der Betriebsanleitung.
N
Jede andere Verwendung als die hier Angegebene, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch den
Hersteller.
Bei
A
bestimmungsgemäße Verwendung liegt beispielsweise vor, wenn zur Eiswürfelproduktion ein anderer
L
Ausgangstoff als Trinkwasser verwendet wird.
L
E

1.2 Verpflichtung und Haftung

M
A

1.2.1 Pflichten des Betreibers

N
Voraussetzung für den sicheren und störungsfreien Betrieb dieses Eiswürfelbereiters ist die Kenntnis und
D
Einhaltung der Sicherheitshinweise und Sicherheitsvorschriften. Diese Betriebsanleitung, insbesondere die
Sicherheitshinweise, sind von allen Personen zu beachten, welche die Maschine bedienen. Darüber hinaus
sind die für den Einsatzort geltenden Regeln und Vorschriften zur Unfallverhütung zu beachten.
1.2.2 Gewährleistung und Haftung
Für Gewährleistung und Haftung gelten unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (Stand: 02.11.2010).
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf
eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine;
unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung der Maschine;
Betreiben der Maschine bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten
bzw. nicht funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen;
Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport, Lagerung, Montage,
Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung der Maschine;
eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Maschine;
mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen, die dem Verschleiß unterliegen;
unsachgemäß durchgeführte Reparaturen;
nicht regelmäßig durchgeführte Reinigung und Wartung;
Fremdeinwirkung und höhere Gewalt.
1.2.3. Bauliche Veränderungen
Ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers dürfen an der Maschine keine Veränderungen, An- oder
Umbauten vorgenommen werden !!
Maschinenteile in nicht einwandfreiem Zustand sind auszutauschen. Dabei dürfen nur original Ersatzteile
verwendet werden. Bei fremdbezogenen Teilen ist nicht gewährleistet, dass sie beanspruchungs- und
sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt worden sind. Bei Nichtbeachtung dieser Hinweise erlischt die
Gewährleistung des Herstellers !!
1.3 Konformität
Siehe Konformitätserklärung auf Seite 3.
nicht
bestimmungsgemäßer
Verwendung
können
Gefahren
6
auftreten.
Eine
nicht

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