Rauchrohranschluss; Drosselklappe; Der Richtige Brennstoff - HASE Ottawa Mode D'emploi

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9.

Rauchrohranschluss

Der Ottawa muss mit einem Rauchrohr, dessen Innendurch-
messer 150 mm beträgt, angeschlossen werden. Alle Teile
müssen an den Verbindungsstellen paßgenau gesteckt und
fest verbunden sein (Schrauben oder Nieten). Auch das
Rauchrohrstück, dass im Kaminzug endet muss ausreichend
befestigt werden, so dass es sich beim Drehen des Ottawa
nicht mitbewegen lässt. Zur leichteren Reinigung der Rauch-
gaswege empfehlen wir die Verwendung von Rohrbögen mit
Reinigungstüren.
VORSICHT!
Das Rauchrohr muss am Schornsteineingang
gut abgedichtet werden und darf nicht in den
inneren Querschnitt des Schornsteins hinein-
ragen, um den Rauchabzug nicht zu behindern
(Abb. 9).
Abb. 9

10. Drosselklappe

Die Drosselklappe (Abb. 10/1) ist ein optionales Bedienungs-
element. Sie ist im Rauchrohr angebracht und dient der Regu-
lierung des Rauchgasstromes. Auf diese Weise verringert sie
die Abbrandgeschwindigkeit. Steht der Griff der Drosselklappe
quer zum Rauchgasrohr, ist der Abgasstrom maximal gedros-
10
selt. Wir empfehlen generell den Einbau einer Drosselklappe
zur Reduzierung des Förderdrucks. Bitte beachten Sie hierzu
die länderspezifi schen gesetzlichen Bestimmungen.
Abb. 10
HINWEIS!
Bevor die Feuerraumtür während der Brenn-
phase geöffnet wird, sollte vorher die Drossel-
klappe (Abb. 10/1) geöffnet werden.

11. Der richtige Brennstoff

In Kaminöfen dürfen nur raucharme Brennstoffe verbrannt
werden. Für den Kaminofen Ottawa sind dies ausschliesslich:
naturbelassenes, stückiges Holz, einschliesslich anhaftender
Rinde in Form von Scheitholz und Braunkohlebriketts.
Das schönste Kaminofenfeuer brennt mit Buchenscheitholz.
Bei Verwendung der Holzarten Eiche, Fichte, Birke oder Lärche
empfehlen wir, Buchenholz beizumischen, um ein schönes
Flammenbild zu erreichen. Reisig und kleine Nadelholzscheite
sind gute Anzündhilfen.
Harzreiche Nadelhölzer (z.B. Fichte, Kiefer, Tanne) neigen zum
Funkenfl ug. Es entsteht eine feine Flugasche, die beim Öffnen
der Feuerraumtür aufgewirbelt werden kann.
Um die erforderliche Restfeuchte von max. 20% des Brenn-
holzes zu erreichen, ist eine Lagerzeit von ca. zwei Jahren
erforderlich.
VORSICHT!
Wenn zu feuchtes Holz als Brennstoff verwen-
1
det wird, kondensiert Wasserdampf. Dies kann
zu Schäden am Kaminofen führen. Außerdem
kommt es zu einem Leistungsverlust.
VORSICHT!
Unzulässig ist beispielsweise die Verbrennung
von:
-
feuchtem Holz (Restfeuchte über 20 %)
-
lackiertem, laminiertem, imprägniertem
oder kunststoffbeschichtetem Holz
-
mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz
-
Hausmüll
-
Papierbriketts (enthalten Schadstoffe wie
z.B. Cadmium, Blei, Zink)
-
alle brennbaren Flüssigkeiten (auch
Methanol, Ethanol) sowie alle Brennpasten
und Gelen
UMWELT!
Bei der Verbrennung solcher unzulässiger
Stoffe entstehen neben üblen Gerüchen auch
gesundheitsschädliche und umweltbelastende
Emissionen.
Die Verbrennung von nicht zulässigen Brenn-
stoffen ist ein Verstoß gegen das Bundesimmis-
sionsschutzgesetz.

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