Maico WS 320 Série Notice D'installation page 16

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DE | 6 Sicherheitshinweise
gasförmige Brennstoffe und
der luftabsaugenden Anlage
durch Sicherheitseinrichtungen
verhindert wird oder
● die Abgasabführung der raum-
luftabhängigen Feuerstätte
durch besondere Sicherheitsein-
richtungen überwacht wird. Bei
raumluftabhängigen Feuerstät-
ten für flüssige oder gasförmige
Brennstoffe muss im Auslösefall
der Sicherheitseinrichtung die
Feuerstätte oder die Lüftungs-
anlage abgeschaltet werden.
Bei raumluftabhängigen Feu-
erstätten für feste Brennstoffe
muss im Auslösefall der Sicher-
heitseinrichtung die Lüftungsan-
lage abgeschaltet werden.
Für den bestimmungsgemäßen
Betrieb der mit den zentralen
Lüftungsgeräten mit Wärme-
rückgewinnung errichteten Lüf-
tungsanlagen müssen eventuell
vorhandene Verbrennungsluftlei-
tungen sowie Abgasanlagen von
raumuftabhängigen Feuerstät-
ten absperrbar sein.
Bei Abgasanlagen von Feuer-
stätten für feste Brennstoffe darf
die Absperrvorrichtung nur von
Hand bedient werden können.
Die Stellung der Absperrvorrich-
tung muss an der Einstellung
12
des Bedienungsgriffes erkenn-
bar sein. Dies gilt als erfüllt,
wenn eine Absperrvorrichtung
gegen Ruß (Rußabsperrer)
verwendet wird.
Lüftungsgeräte dürfen nicht
installiert werden, wenn in der
Nutzungseinheit raumluftabhän-
gige Feuerstätten an mehrfach
belegte Abgasanlagen ange-
schlossen sind.
Erläuterungen zu Sicherheits-
einrichtungen
Die Prüfung der Sicherheitsein-
richtung auf elektronische und
funktionale Sicherheit erfolgt
anhand der Schutzziele in
DVGWVP 121. Eine Produkt-
norm auf dieser Basis ist als
E DIN 18841:2005-12 erschie-
nen.
Brandschutzanforderungen
Hinsichtlich der brandschutz-
technischen Installationsvor-
schriften für die Errichtung der
Lüftungsanlage sind die landes-
rechtlichen Regelungen, insbe-
sondere die bauaufsichtliche
Richtlinie über die brandschutz-
technischen Anforderungen an
Lüftungsanlagen in der jeweils
geltenden Fassung zu beach-
ten.

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