Bosch Appareil de réglage pour capteur ACC Instructions D'installation Et D'utilisation page 5

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1.
Wichtige Hinweise
Vor der Inbetriebnahme, dem Anschluss und
der Bedienung von Testgeräten ist es unbe-
dingt erforderlich, die Bedienungsanweisung
und besonders die Sicherheitshinweise sorg-
fältig durchzulesen. Damit schließen Sie, zu
Ihrer eigenen Sicherheit und um Schäden am
Gerät zu vermeiden, Unsicherheiten im Um-
gang mit Testgeräten und damit verbundene
Sicherheitsrisiken aus.
1.1
Benutzergruppe
Dieses Produkt wurde für das ausgebildete Fachpersonal, wie Kfz-
Mechaniker, - Elektriker, - Meister, - Techniker und - Ingenieure, in
der Kraftfahrzeugbranche entwickelt und gefertigt.
1.2
Benutzerhinweise
Der Betreiber ist für die Rahmenbedingungen am Messplatz
verantwortlich (z.B. Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften
(UVV), jährliche Unterweisung der Bediener von Lasereinrichtun-
gen über die Gefahren der Laserstrahlung, usw.). Die zur Zeit
geltende UVV für Laserstrahlung ist die BGV B2 (seither VBG 93).
Die Bediener sind augebildetes Personal der Kfz-Branche. Sie
müssen in der Bedienung des Einstellgeräts unterwiesen sein.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die im Radlaser und dem Grobeinstellgerät verbauten Laser-
diodenmodule sind ausschließlich für die Überprüfung und das
Einstellen von ACC-Sensoren zu verwenden.
Bestimmungswidrigen Gebrauch vermeiden
Laserstrahl niemals auf Personen,
insbesondere auf Gesicht und Augen, richten.
1.3
Vereinbarung
Durch Benutzung des Produkts erkennen Sie die folgenden
Bestimmungen an:
Haftung:
Die Robert Bosch GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtig-
keit und Vollständigkeit von Software und Daten; eine Haftung für
Schäden, die durch fehlerhafte Software und Daten entstehen, ist
ausgeschlossen. Auf jeden Fall ist die Haftung der Robert Bosch
GmbH auf den Betrag beschränkt, den der Kunde tatsächlich für
dieses Produkt bezahlt hat. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf
Seiten der Robert Bosch GmbH verursacht wurden.
Gewährleistung:
Es dürfen keine Veränderungen an unseren Erzeugnissen vor-
genommen werden. Unsere Erzeugnisse dürfen nur mit Original-
zubehör verwendet werden. Andernfalls entfallen sämtliche
Gewährleistungsansprüche.
! Für die Aufnahme des Radlasers dürfen nur die vom Hersteller
freigegebenen Universal-Schnellspannhalter verwendet
werden.
2.
Sicherheitshinweise
Lasereinrichtungen sind Geräte, Anlagen oder Versuchsauf-
bauten, mit denen Laserstrahlung erzeugt, übertragen oder an-
gewendet werden.
Die Klasse der Lasereinrichtung kennzeichnet das durch die
zugängliche Laserstrahlung bedingte Gefährdungspotential.
Bei Lasereinrichtungen der Klasse 2 liegt die zugängliche Laser-
strahlung im sichtbaren Spektralbereich (400 nm bis 700 nm).
Das Auge ist bei zufälligem, kurzzeitigem Hineinschauen in die
Laserstrahlung durch den Lidschutzreflex geschützt. Laserein-
richtungen der Klasse 2 dürfen deshalb ohne weitere Schutz-
maßnahmen eingesetzt werden, wenn sichergestellt ist, dass
weder ein absichtliches Hineinschauen über längere Zeit als
0,25 s noch wiederholtes Hineinschauen in die Laserstrahlung
bzw. direkt reflektierte Laserstrahlung erforderlich ist.
Der Lidschutzreflex kann z.B. durch Medikamente oder
Alkohol verzögert sein. Hierdurch ergibt sich eine be-
sondere Gefährdung. In diesem Fall wird das Benutzen
einer Laserjustierbrille R1 empfohlen.
Personen, die mit dem Arbeiten von Lasereinrichtungen und den
Gefahren von Laserstrahlung nicht unterwiesen sind, dürfen
Arbeitsstätten, in denen mit Laserstrahlen gearbeitet wird, nicht
betreten oder ein laseremittierendes Gerät bedienen.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Vom Betreiber ist das Warnzeichen "Warnung vor Laserstrahl"
in Augenhöhe und gut sichtbar, am Messplatz anzubringen.
- Niemals in den Laserstrahl / die Laserquelle blicken.
- Vom Bediener ist der bestimmungsgemäße Gebrauch einzu-
halten.
Schutzschuhe benutzen
Bei der Durchführung von Arbeiten mit Verletzungsrisiko für die
Füße muß auf das notwendige Tragen von Schutzschuhen hinge-
wiesen werden. Fußverletzungen können z.B. durch umfallende
oder herunterfallende Werkzeuge bzw. Werkstücke, Einklem-
men des Fußes, Eintreten von Nägeln bzw. Metallspänen in die
Sohle, usw., entstehen.
Sicherheitsmaßnahmen:
- Vom Betreiber ist das Gebotszeichen "Schutzschuhe be-
nutzen" in Augenhöhe und gut sichtbar, am Messplatz anzu-
bringen.
- Vom Bediener sind geeignete Schutzschuhe zu verwenden.
Laserstrahlung
5

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