Scheppach 4901501901 Traduction De La Notice Originale page 12

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• Bei größeren Werkstückabmessungen, die ein Ab-
kippen von der Tischplatte ermöglichen, ist die
Tischverlängerung bzw. der Rollbock (Sonderzube-
hör) zu verwenden.
• Die Bandsäge kann mit speziellem Sägeband (Son-
derzubehör), sowie angepaßter Schnittgeschwindig-
keit auch zum Sägen von Metall eingesetzt werden.
Materiallegierungen mit mehr als 80 % Magnesium
dürfen wegen Brandgefahr nicht bearbeitet werden.
• Bei Einsatz in geschlossenen Räumen muß die Ma-
schine an eine Absauganlage angeschlossen werden.
Zum Absaugen von Holzspänen oder Sägemehl ei-
ne Absaugsauganlage einsetzen. Die Strömungsge-
schwindigkeit am Absaugstutzen muß 20 m/s be-
tragen. Unterdruck 860 Pa.
• Die Einschaltautomatik ist im Sonderzubehör erhältlich.
Typ ALV 2 Art. Nr. 7910 4010 230V/50Hz,
Typ ALV 10 Art. Nr. 7910 4020 400V/230V/50Hz
• Beim Einschalten der Arbeitsmaschine läuft die Ab-
saugung nach 2-3 Sekunden Anlaufverzögerung au-
tomatisch an. Eine Überlastung der Haussicherung
wird dadurch verhindert.
• Nach dem Ausschalten der Arbeitsmaschine läuft
die Absaugung noch 3-4 Sekunden nach und schal-
tet dann automatisch ab. Der Reststaub wird dabei,
wie in der Gefahrstoffverordnung gefordert, abge-
saugt. Dies spart Strom und reduziert den Lärm.
Die Absauganlage läuft nur, während die Arbeits-
maschine betrieben wird.
• Für Arbeiten im gewerblichen Bereich muß zum
Absaugen ein Absauger der den gewerblichen Vor-
schriften entspricht, eingesetzt werden.
• Absauganlagen oder Entstauber bei laufender Ar-
beitsmaschine nicht abschalten oder entfernen.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand
sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefah-
renbewußt unter Beachtung der Betriebsanleitung
benutzen! Insbesondere Störungen, die die Sicher-
heit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen
(lassen)!
• Die Sicherheits-, Arbeits- und Wartungsvorschrif-
ten des Herstellers sowie die in den Technischen
Daten angegebenen Abmessungen müssen einge-
halten werden.
• Die zutreffenden Unfallverhütungsvorschriften und
die sonstigen, allgemein anerkannten sicherheits-
technischen Regeln müssen beachtet werden.
• Die Maschine darf nur von Personen genutzt, ge-
wartet oder repariert werden, die damit vertraut und
über die Gefahren unterrichtet sind. Eigenmächti-
ge Veränderungen an der Maschine schließen ei-
ne Haftung des Herstellers für daraus resultierende
Schäden aus.
• Die Maschine darf nur mit Originalzubehör und Ori-
ginalwerkzeugen des Herstellers genutzt werden.
• Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für daraus resultieren-
de Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko
dafür trägt allein der Benutzer.

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