Abfallvermeidung grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als
Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere
die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung
funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.
Weitere Informationen enthält das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung
der Länder:
https://www.bmu.de/publikation/abfallvermeidungsprogramm-des-bundes-unter-
beteiligung-der-laender/
7. Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Elektro- und Elektronikgesetz finden Sie unter:
https://www.elektrogesetz.de/
Informationen zum Batteriegesetz 2 - BattG2
Entsorgung von Akkus und Batterien
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder Akkumulatoren
besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd)
oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb
des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Sie sind gesetzlich verpflichtet,
alte Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei
im Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen
geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit
sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen
Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und
Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit
vermieden werden.
Bitte vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen aus alten Batterien soweit wie möglich, z.B.
indem Sie Batterien mit längerer Lebensdauer oder aufladbare Batterien bevorzugen. Bitte
vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien oder batteriehaltige
Elektro- und Elektronikgeräte nicht achtlos liegenlassen. Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, eine
Batterie anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die
Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.
Weitere
Informationen
www.batteriegesetz.de.
WARNHINWEISE
•
Akkus/ Batterien nie anzünden
➢ EXPLOSIONSGEFAHR
•
Akkus/ Batterien nie öffnen, kurzschließen oder beschädigen, da dies zu Verletzungen
führen kann
zum
Batteriegesetz
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finden
Sie
auch
im
Internet
unter