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Stokke Xplory Notice D'utilisation page 8

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BESCHWERDERECHT UND ERWEITERTE GARANTIE
Gilt weltweit für den Stokke® Xplory®
Kinderwagen, im Folgenden, als das
„Produkt" bezeichnet.
BESCHWERDERECHT
Der Kunde hat das Recht, sich gemäß den
jeweils gültigen Verbraucherschutzgesetzen,
die von Land zu Land unterschiedlich sein
können, zu beschweren.
Im Allgemeinen gewährt STOKKE AS keine
weiteren Rechte zu den jeweils gültigen
gesetzlichen Rechten, obwohl auf die unten
erläuterte „Erweiterte Garantie" verwiesen
wird. Die Rechte des Kunden im Rahmen der
jeweils gültigen Verbraucherschutzgesetze
gelten zusätzlich zu den Rechten der
„Erweiterten Garantie" und werden davon
nicht berührt.
STOKKE „ERWEITERTE GARANTIE"
STOKKE AS, Box 707, N-6001 Ålesund
(Norwegen) bietet jedoch eine erweiterte
Produktgarantie für Kunden an, die ihr Produkt
über unsere Website
www.stokkewarranty.
com. in unserer Datenbank registrieren. Nach
erfolgter Registrierung erhält der Kunde die
Garantieurkunde per E-Mail oder Briefpost.
Die Registrierung in der Garantiedatenbank
gewährt dem Besitzer einer „Erweiterten
Garantie" folgende Rechte:
• 3 Jahre Garantie hinsichtlich
Herstellungsfehlern am Produkt.
Die „Erweiterte Garantie" gilt auch, wenn das
Produkt als Geschenk erhalten oder gebraucht
erworben wurde. Daher kann die „Erweiterte
Garantie" von jedem in Anspruch genommen
werden, der innerhalb des Garantiezeitraums
Besitzer des Produkts ist, vorausgesetzt er/sie
kann den Garantieschein vorlegen.
Die „Erweiterte Garantie" von STOKKE
gilt unter folgenden Bedingungen:
Üblicher Gebrauch.
Das Produkt wird nur für den vorgesehenen
Zweck verwendet.
Das Produkt wird im normalen Maß gepflegt,
siehe Pflege/Gebrauchsanweisung.
Bei Inanspruchnahme der „Erweiterten
Garantie" muss der Garantieschein gemeinsam
mit dem Originalkaufbeleg (mit Datum) vorge
legt werden. Dies gilt auch für Besitzer, die
das Produkt gebraucht erworben haben, oder
Nachbesitzer.
Das Produkt ist in seinem Originalzustand,
d.h.die verwendeten Teile stammen von
STOKKE und sind nur für den Gebrauch mit
oder in Verbindung mit dem Produkt gedacht.
Alle Abweichungen hiervon erfordern eine
vorher ige schriftliche Zustimmung von
STOKKE.
Die Seriennummer des Produkts ist vorhanden
und wurde nicht entfernt.
Die „Erweiterte Garantie" von STOKKE
deckt Folgendes nicht ab:
• Zustände, die durch normale Entwicklungen
an den Teilen des Produkts entstehen (z. B.
Farbveränderungen, Abnutzung).
• Zus tände, die durch geringf ügige
Abweichungen an den Materialien entste-
hen (z. B. Farbunterschiede zwischen Teilen).
• Zustände, die durch großen Einfluss exter-
ner Faktoren wie Sonne/Licht, Temperatur,
Feuchtigkeit, Umweltverschmutzung, usw.
verursacht werden.
• Schaden, der durch Unfälle/Unglücke ent-
steht, zum Beispiel
• Schäden durch Unfälle/Pannen – zum
Beispiel Fallen aus der Höhe. Das Gleiche
gilt, wenn das Produkt, zum Beispiel durch
das aufgelegte Gewicht, überbeansprucht
wurde.
• Schaden, der durch externen Einfluss am
Produkt verursacht wird, zum Beispiel, wenn
das Produkt als Gepäck versendet wird.
• Folgeschäden, zum Beispiel Schaden, der an
Personen und/oder anderen Gegenständen
verursacht wird.
• Wenn das Produkt mit Zubehör ausgestattet
wurde, die nicht von Stokke stammen, wird
die «Erweiterte Garantie» ungültig.
• Die „Erweiterte Garantie" gilt nicht für
Zubehör, das zusammen mit dem Produkt
oder zu einemspäteren Zeitpunkt erworben
oder zur Verfügung gestellt wird.
STOKKE wird im Rahmen der
„Erweiterten Garantie":
• Die fehlerhaften Teile ersetzen oder - nach
STOKKEs Ermessen - reparieren oder bei
Bedarf das Produkt als Ganzes ersetzen,
vorausgesetzt das Produkt wird zu einem
Wiederverkäufer gebracht.
• D ie üb lich en Tr ansp o r tkos ten f ür
Ersatzteile/das Produkt von STOKKE an den
Wiederverkäufer, von dem das Produkt
erworben wurde, übernehmen. Im Rahmen
dieser Garantie werden keine Reisekosten
des Käufers übernommen.
• Sich das Recht vorbehalten, zum Zeitpunkt,
zu dem die Garantie in Anspruch genommen
wird, fehlerhafte Teile durch Teile zu ersetzen,
die ein ähnliches Design haben.
• Sich das Recht vorbehalten, in Fällen, in
denen das entsprechende Produkt zum
Zeitpunkt, zu dem die Garantie in Anspruch
genommen wird, nicht mehr hergestellt
wird, ein Ersatzprodukt zu liefern. Solch ein
Produkt wird von entsprechender Qualität
und entsprechendem Wert sein.
Inanspruchnahme der „Erweiterten
Garantie":
Im Allgemeinen müssen alle Anfragen hin-
sichtlich der „Erweiterten Garantie" an den
Wiederverkäufer gerichtet werden, von dem
das Produkt erworben wurde. Solch eine
Anfrage muss sobald wie möglich nach
Entdeckung eines Fehlers erfolgen und mit
d e m G a r a n t i e s c h e i n u n d d e m
Originalkaufbeleg eingesendet werden.
Es muss eine Dokumentation/ein Nachweis
zur Bestätigung des Herstellerfehlers vorgelegt
werden, üblicherweise, indem das Produkt
zum Wiederverkäufer gebracht wird oder
anderweitig dem Wiederverkäufer oder einem
Verkäufer von STOKKE zur Prüfung vorgelegt
wird.
Der Fehler wird gemäß den vorangegangen
B e d i n g u n g e n b e h o b e n , w e n n d e r
Wiederverkäufer oder ein Verkäufer von
STOKKE feststellt, dass der Schaden durch
einen Herstellerfehler entstanden ist.
DE
BG
8

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