Jede darüber hinausgehende Verwen-
–
dung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haf-
tet der Hersteller nicht; das Risiko hier-
für trägt allein der Benutzer.
Der Betrieb in geschlossenen Räumen
–
ist untersagt.
An dem Gerät dürfen keine Verände-
–
rungen vorgenommen werden.
Das Gerät ist nur für die in der Betriebs-
–
anleitung ausgewiesenen Beläge ge-
eignet.
Es dürfen nur die vom Unternehmer
–
oder dessen Beauftragten für den Ma-
schineneinsatz freigegebenen Flächen
befahren werden.
Generell gilt: Leichtentzündliche Stoffe
–
von dem Gerät fernhalten (Explosions-/
Brandgefahr).
Vorhersehbarer Fehlgebrauch
Niemals explosive Flüssigkeiten,
–
brennbare Gase sowie unverdünnte
Säuren und Lösungsmittel aufkehren/
aufsaugen! Dazu zählen Benzin, Farb-
verdünner oder Heizöl, die durch Ver-
wirbelung mit der Saugluft explosive
Dämpfe oder Gemische bilden können,
ferner Aceton, unverdünnte Säuren und
Lösungsmittel, da sie die am Gerät ver-
wendeten Materialien angreifen.
Niemals reaktive Metallstäube (z.B.
–
Aluminium, Magnesium, Zink) aufkeh-
ren/aufsaugen, sie bilden in Verbin-
dung mit stark alkalischen oder sauren
Reinigungsmitteln explosive Gase.
Keine brennenden oder glimmenden
–
Gegenstände aufkehren/aufsaugen.
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist
–
verboten. Der Betrieb in explosionsge-
fährdeten Räumen ist untersagt.
Geeignete Beläge
Asphalt
–
Industrieboden
–
Estrich
–
Beton
–
Pflastersteine
–
Sicherheitshinweise
Anwendung
Das Gerät mit den Arbeitseinrichtungen
–
ist vor Benutzung auf den ordnungsge-
mäßen Zustand und die Betriebssicher-
heit zu prüfen. Falls der Zustand nicht
einwandfrei ist, darf es nicht benutzt
werden.
Beim Einsatz des Gerätes in Gefahrbe-
–
reichen (z. B. Tankstellen) sind die ent-
sprechenden Sicherheitsvorschriften
zu beachten. Der Betrieb in explosions-
gefährdeten Räumen ist untersagt.
Bedienung
Die Bedienperson hat das Gerät be-
–
stimmungsgemäß zu verwenden. Sie
hat die örtlichen Gegebenheiten zu be-
rücksichtigen und beim Arbeiten mit
dem Gerät auf Dritte, insbesondere
Kinder, zu achten.
Vor Arbeitsbeginn muss sich die Bedi-
–
enperson vergewissern dass alle
Schutzeinrichtungen ordnungsgemäß
angebracht sind und funktionieren.
Die Bedienperson des Gerätes ist für
–
Unfälle mit anderen Personen oder de-
ren Eigentum verantwortlich.
Auf eng anliegende Bekleidung der Be-
–
dienperson achten. Festes Schuhwerk
tragen und locker getragene Kleidung
vermeiden.
Vor dem Anfahren den Nahbereich
–
kontrollieren (z.B. Kinder). Auf ausrei-
chende Sicht achten!
Das Gerät darf niemals unbeaufsichtigt
–
gelassen werden, solange der Motor in
Betrieb ist. Die Bedienperson darf das
Gerät erst verlassen, wenn der Motor
stillgesetzt, das Gerät gegen unbeab-
sichtigte Bewegungen gesichert und
die Feststellbremse betätigt ist.
Das Gerät darf nur von Personen be-
–
nutzt werden, die in der Handhabung
unterwiesen sind oder ihre Fähigkeiten
zum Bedienen nachgewiesen haben
und ausdrücklich mit der Benutzung be-
auftragt sind.
Dieses Gerät ist nicht dafür bestimmt,
–
durch Personen (einschließlich Kinder)
mit eingeschränkten physischen, sen-
sorischen oder geistigen Fähigkeiten
oder mangels Erfahrung und/oder man-
gels Wissen benutzt zu werden, es sei
denn, sie werden durch eine für ihre Si-
cherheit zuständige Person beaufsich-
tigt oder erhielten von ihr Anweisungen,
wie das Gerät zu benutzen ist.
Kinder sollen beaufsichtigt werden, um
–
sicherzustellen, dass sie nicht mit dem
Gerät spielen.
Beim Anbau des Kehrgutbehälters und
–
des Schneeräumschildes besteht Ver-
letzungsgefahr (Quetschen).
Fahrbetrieb
Gefahr
Kippgefahr!
Ohne Anbausatz nur Steigungen bis
–
12% befahren.
Mit Anbausatz nur Steigungen bis 2%
–
befahren.
Quer zur Fahrtrichtung nur Steigungen
–
bis maximal 12% befahren.
Beim Arbeiten am Hang - Vorsicht beim
–
Ausheben des Anbaugerätes.
Das Gerät ausschließlich auf befestig-
–
tem Untergrund bewegen.
2
-
DE
Geräte mit Verbrennungsmotor
Gefahr
Verletzungsgefahr!
Bitte beachten Sie die besonderen Si-
–
cherheitshinweise in der Betriebsanlei-
tung für benzinmotorische Geräte.
Die Abgasöffnung darf nicht verschlos-
–
sen werden.
Nicht über die Abgasöffnung beugen
–
oder hinfassen (Verbrennungsgefahr).
Antriebsmotor nicht berühren oder an-
–
fassen (Verbrennungsgefahr).
Bei Betrieb des Gerätes in Räumen
–
muss für ausreichende Belüftung und
Abführung der Abgase gesorgt werden
(Vergiftungsgefahr).
Abgase sind giftig und gesundheits-
–
schädlich, sie dürfen nicht eingeatmet
werden.
Der Motor benötigt ca. 3 - 4 Sekunden
–
Nachlauf nach dem Abstellen. In dieser
Zeitspanne unbedingt vom Antriebsbe-
reich fernhalten.
Das Gerät darf nur mit entleertem Kraft-
–
stofftank nach hinten gekippt werden.
Transport
Beim Transport des Gerätes ist der Mo-
–
tor stillzusetzen und das Gerät sicher
zu befestigen.
Wartung
Vor dem Reinigen und Warten des Ge-
–
rätes, dem Auswechseln von Teilen
oder der Umstellung auf eine andere
Funktion ist das Gerät auszuschalten
und gegebenenfalls der Zündkerzen-
stecker abzuziehen.
Die Reinigung des Gerätes darf nicht
–
mit Wasserschlauch oder Hochdruck-
wasserstrahl erfolgen (Gefahr von
Kurzschlüssen oder anderer Schäden).
Instandsetzungen dürfen nur durch zu-
–
gelassene Kundendienststellen oder
durch Fachkräfte für dieses Gebiet,
welche mit allen relevanten Sicher-
heitsvorschriften vertraut sind, durch-
geführt werden.
Sicherheitsüberprüfung nach den ört-
–
lich geltenden Vorschriften für ortsver-
änderliche gewerblich genutzte Geräte
beachten.
Arbeiten am Gerät immer mit geeigne-
–
ten Handschuhen durchführen.
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