Ausstattung; Grundausstattung; Zubehör; Montage Der Anlagen - zarges Z600 Notice De Montage Et D'utilisation

Equipements modulaires pour líindustrie
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4.3

Ausstattung

4.3.1

Grundausstattung

Industrie-Treppe mit Geländer
• 1 Treppenkörper mit Fußwinkeln und Wandan-
schlusskonsole
• 1 bzw. 2 Treppengeländer
• 1 Satz Anbauteile
Podesttreppe mit Geländer und Stützschenkel (Option)
• 1 Treppenkörper mit Fußwinkeln
• 1 Plattform mit Wandanschlusskonsole
• 1 bzw. 2 Treppengeländer
• 1 bzw. 2 Plattformgeländer seitlich
• 1 Stützschenkel (Option)
• 1 Satz Anbauteile
Überstieg, stationär
• 2 Treppenkörper mit Fußwinkeln
• 1 Plattform
• 2 bzw. 4 Treppengeländer
• 1 bzw. 2 Plattformgeländer seitlich
• 2 Verbindungsstreben
• 1 Satz Anbauteile
Arbeitsbühnen, Modulsystem
• 1 Plattform
• 2 Stützschenkel mit Fußwinkel
• 2 Geländer, Längsseite
• 1 bzw. 2 Geländer, Stirnseite
• 1 Satz Anbauteile
4.3.2
Zubehör
Industrie-Treppe mit Geländer
• Einhängehaken
• Auflagen
• Einhängekonsole
• Steckbares Geländer
Podesttreppe mit Geländer und Stützschenkel (Option)
• Einhängehaken
• Auflagen
• Plattformgeländer stirnseitig
• Dreieckskonsole
• Doppelfallschranke
• Sicherungskette
• Einhängekonsole
• Schwenktür
• Steckbares Geländer
Überstieg, stationär
• Doppelfallschranke
• Sicherungskette
• Steckbares Geländer
Arbeitsbühnen, Modulsystem
• Steckbares Geländer
• Doppelfallschranke
• Schwenktür
o
N
291311
5

MONTAGE DER ANLAGEN

5.1

Sicherheitsbestimmungen

• Das Aufstellen der Anlagen darf nur lotrecht und auf
ausreichend tragfähigen Untergründen erfolgen.
• Es dürfen nur unbeschädigte und fehlerfreie Origi-
nalteile der Anlagen des Herstellers verwendet wer-
den.
• Beim Zusammenbau oder bei Instandsetzungen dür-
fen nur selbstsichernde Muttern verwendet werden.
• Selbstsichernde Muttern dürfen nur einmal verwen-
det werden.
• Montagearbeiten dürfen nur durch geschultes Per-
sonal ausgeführt werden.
Unter geschultem Personal versteht man Personen
mit technischer Facharbeiterausbildung, die in der
Lage sind, Montage- und Instandsetzungsarbeiten,
die ihrem Fachgebiet entsprechen, durchzuführen.
• Ab einer Plattformhöhe von >500 mm ist ein Geländer
anzubauen.
• Nach der Montage ist die gesamte Anlage auf ihren
ordnungsgemäßen Aufbau zu prüfen.
• Nach der Montage sind alle Schraubverbindungen
auf festen Sitz zu kontrollieren. Die Schraubverbin-
dungen sind mit einem Drehmomentschlüssel anzu-
ziehen. Die Anziehdrehmomente sind in der
Montagebeschreibung enthalten.
• Wandanschlusskonsolen und Fußwinkel müssen mit
bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln befestigt wer-
den. Die Montagefirma ist für die Ausführung verant-
wortlich, sie hat den Verankerungsgrund genau zu
prüfen. Bei Unsicherheiten setzen Sie sich mit einem
Sachkundigen für Tragwerksplanung bzw. einem
Fachberater eines Dübelherstellers in Verbindung.
Dübel gehören nicht zum Lieferprogramm.
• Für die Befestigung der Konstruktionen sind nachfol-
gend aufgeführte Werke für zentrischen Zug, Quer-
zug und Schrägzug unter jedem Winkel und
Befestigungspunkt anzunehmen:
Industrietreppe
Podesttreppe
Überstiege
Arbeitsbühnen, Modulsystem
- 9 -
> 3,50 kN
> 4,00 kN
> 4,00 kN
> 4,00 kN
DE

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