Wartung; Reinigen Der Anlage; Instandsetzungsarbeiten An Den Anlagen; Ersatzteile - zarges Z600 Notice De Montage Et D'utilisation

Equipements modulaires pour líindustrie
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• Werden die Anlagen mit Einhängehaken an oder auf
Verkehrswegen aufgestellt, ist auf den Aufstellungs-
ort besonders hinzuweisen, z. B. durch die Aufstel-
lung von Warnbalken, Warnleuchten oder
Sicherungsposten.
• Es darf nur unbeschädigtes und fehlerfreies Zubehör
des Herstellers verwendet werden, auf das sich die
Prüfbescheinigung bezieht.
• Auf den Treppenkörpern dürfen keine Gegenstände
abgestellt oder gelagert werden.
• Das Begehen der Treppenkörper darf nur ohne Hast
erfolgen.
• Beim Transportieren von Lasten über die Treppen-
körper muss die Last so getragen werden, dass eine
Hand zum Festhalten am Handlauf freibleibt. Das
Transportgut darf die Sicht auf die Stufen nicht verde-
cken.
• Bei Steckbaren Geländer Sicherungsbolzen einset-
zen.
• Geländer nur abbauen bei Wartungsarbeiten und Re-
peraturarbeiten.
• Einhängekonsole mit Karabinerhaken oder Schraube
sichern.
7

WARTUNG

7.1

Reinigen der Anlage

Das Reinigen kann mit Wasser und einem Zusatz von
handelsüblichem Reinigungsmittel erfolgen. Bei Ver-
schmutzung durch Farbe kann diese mit Terpentin ent-
fernt werden.
Reinigungsmittel dürfen nicht ins Erd-
reich gelangen, gebrauchte Reinigungs-
flüssigkeiten müssen gem. den geltenden
Umweltschutzbestimmungen entsorgt
werden.
7.2

Instandsetzungsarbeiten an den Anlagen

Instandsetzungsarbeiten an den Anlagen dürfen nur
durch Fachpersonal ausgeführt werden.
Werden Instandsetzungsarbeiten an tragenden Teilen
ausgeführt, wie z. B. Schweißarbeiten, sind diese durch
einen Sachverständigen zu prüfen.
Bei Instandsetzungsarbeiten dürfen nur die Originalteile
des Herstellers verwendet werden.
Die Verwendung von anderen Ersatzteilen und Zubehör
ist nicht erlaubt und darf in Ausnahmenfällen nur nach
schriftlicher Genehmigung der Firma ZARGES erfolgen.
Nach der Instandsetzungsarbeit darf die Anlage nur in
Betrieb genommen werden, wenn die einwandfreie
Funktion festgestellt wurde. Dabei sind die instandge-
setzten Bereiche und die Sicherheitseinrichtungen einer
besonderen Begutachtung zu unterziehen.
DE
7.3

Ersatzteile

Original-Ersatzteile können bei der Firma ZARGES
GmbH bestellt werden.
8

LAGERUNG

Die Lagerung der Anlage muss so erfolgen, dass eine
Beschädigung ausgeschlossen ist. Die Anlage muss vor
Witterungseinflüssen geschützt gelagert werden.
9
PRÜFUNGEN
• Die Anlagen sind vor jeder Inbetriebnahme auf ihre
Funktionsfähigkeit und ordnungsgemäßen Zustand
zu überprüfen. Bei der Feststellung von Mängeln darf
die Anlage nicht verwendet werden. Eine Verwendung
ist erst nach Abstellung der Mängel erlaubt.
Alle Bauteile sind auf Verformung, Quetschung, Riss-
bildung zu überprüfen.
Schraubverbindungen sind auf festen Sitz zu prüfen.
Bei den Anlagen mit Einhängehaken/Einhängekonso-
len ist bei der Prüfung die bauseitige Aufnahme für
die Einhängehaken/Einhängekonsolen mit zu prüfen.
Die Auflagen sind auf Verschleiß zu prüfen.
• Die Anlagen sind regelmäßig durch einen Sachkundi-
gen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Regelmäßig bedeutet, dass eine Überprüfung in ei-
nem den Betriebsverhältnissen angemessenem Zeit-
raum durchgeführt wird. Bei dauerndem, mit hoher
Beanspruchung verbundenem Einsatz der Anlagen
kann eine tägliche Überprüfung erforderlich sein.
9.1
Prüfplaketten
Prüfplaketten können bei der Firma ZARGES unter der
Best.-Nr. 207396 bestellt werden.
Nach erfolgter und mit positivem Ergebnis durchgeführ-
ter Prüfung ist die Prüfplakette an der Anlage anzubrin-
gen.
Die Prüfplakette ist so anzubringen, dass Monat und
Jahr für die nächste Prüfung (spätestens ein Jahr nach
dem letzten Prüfungsdatum) für den Nutzer gut sichtbar
dargestellt sind.
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o
N
291311

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