Caberg JUST SPEAK Manuel D'instructions page 81

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4 GARANTIEURKUNDE
DE
GEWÄHRLEISTUNGSDAUER
Gemäß Art. 132 der italienischen gesetzesvertretenden Verordnung Nr.
206/2005 gewährleistet Caberg S.p.A., dass das Gerät CABERG JUST SPE-
AK® und das Zubehör, die vom Kunden bei einem von Caberg S.p.A. au-
torisierten Fachhändler gekauft wurden, der Produktbeschreibung entspre-
chen und für eine Dauer von zwei (2) Jahren ab Kaufdatum keine Fehler und
Mängel aufweisen.
AKTIVIERUNG
DER GEWÄHRLEISTUNG UND MELDUNG VON
FEHLERN ODER MÄNGELN
Sobald ein Mangel festgestellt wird, aber jedenfalls innerhalb einer binden-
den Frist von sechzig (60) Tagen ab dessen Feststellung hat der Kunde dem
autorisierten Fachhändler, bei welchem das Produkt gekauft wurde, das Pro-
dukt auf eigene Kosten zusammen mit dem entsprechend ausgefüllten und
vom Fachhändler abgestempelten Gewährleistungsschein (am Ende dieser
Anleitung zu finden) zukommen zu lassen. Eine Kopie des Originalkassenbe-
legs ist beizulegen. Das Produkt ist dem Fachhändler von Caberg S.p.A.
komplett mit allem Zubehör und allen Komponenten, einschließlich der
Akkumulatoren und des Ladegeräts, der Kabel und der Originalverpackung
abzugeben. Der autorisierte Fachhändler wird das Produkt zusammen mit
der obigen Dokumentation an Caberg S.p.A. übermitteln.
GEWÄHRLEISTUNGSSERVICE
Caberg S.p.A. wird das Produkt im Sinne und kraft des Art. 130 der ita-
lienischen gesetzesvertretenden Verordnung Nr. 206/2005 reparieren oder
ersetzen, wobei sie sich aufgrund der folgenden Kriterien für die eine oder
die andere Lösung entscheidet:
• Wert des Produkts ohne den beanstandeten Mangel;
• Umfang des Mangels;
• Möglichkeit einer problemlosen Anwendung einer der beiden Lösungen
ohne beachtlichen Nachteil für den Kunden.
Die Reparatur kann nach freiem Ermessen des Herstellers eine Software-
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