ahlmann AS11 Manuel De L'opérateur page 25

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1.3.2
Ergänzend zu den Betriebs-
anleitungen (Gerät und Motor) sind
allgemeingültige gesetzliche und
sonstige verbindliche Regelungen
zur Unfallverhütung (insbesonde-
re UVV der gewerblichen Berufs-
genossenschaften - VBG 40) und
zum Umweltschutz zu beachten
und anzuweisen!
Straßenverkehrsrechtliche Rege-
lungen sind ebenfalls zu beachten.
1.3.3
Das mit Tätigkeiten an und
mit dem Gerät beauftragte Personal
ist verpflichtet, vor Arbeitsbeginn
die Betriebsanleitungen (Gerät und
Motor), und hier besonders das
Kapitel Sicherheitshinweise, zu
lesen.
Dies gilt in besonderem Maße für
nur gelegentlich, z. B. beim Warten,
am Gerät tätig werdendes Personal.
1.3.4
Der Fahrer hat während
des Betriebes den Sicherheitsgurt
anzulegen.
1.3.5
Der Benutzer des Gerätes
darf keine offenen langen Haare,
lose Kleidung oder Schmuck ein-
schließlich Ringe tragen. Es be-
steht Verletzungsgefahr z. B. durch
Hängenbleiben oder Einziehen.
1.3.6
Alle Sicherheits- und Ge-
fahrenhinweise am Gerät beachten!
1.3.7
Alle Sicherheits- und Ge-
fahrenhinweise am Gerät vollzäh-
lig und in lesbarem Zustand halten!
1.3.8
Bei sicherheitsrelevanten
Veränderungen des Gerätes, und
hier insbesondere bei Beschädi-
gungen, oder bei Veränderungen
seines Betriebsverhaltens ist das
Gerät sofort stillzusetzen und die
Störung bzw. Beschädigung der
zuständigen verantwortlichen
Stelle/Person zu melden!
S11C/S13C

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