Teilnahme Am Straßenverkehr; Bremsen; Zweckbestimmung; Indikationen - B+B Pyro Light Optima Mode D'emploi

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Pyro Light Optima
| Leichtgewichtrollstuhl
Pyro Light Optima XL
Laderaum. Die für den Transport verantwortliche Person sollte mit
den aktuellen Vorschriften für den Transport sowie mit der Bedienung
des KMP und des Rückhaltesystems vertraut sein. Zur Sicherung des
Rollstuhls müssen am Fahrzeug verankerte vier-Punkt Rückhaltesysteme
benutzt werden.
2.4.
Teilnahme am Straßenverkehr
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Beachten
Sie, dass Sie am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen und sich an
die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung halten müssen. Gefährden
Sie andere Teilnehmer nicht durch rücksichtslose Fahrweise, dies gilt
besonders auf Gehwegen.
2.5.

Bremsen

Betriebsbremse:
Im Fahrbetrieb bremsen Sie den Rollstuhl über die Greifreifen ab.
Beachten Sie bitte, daß sich die Hände hierbei erhitzen können.
(s. Kap. 4.10)
Feststellbremse/Parken:
Sobald der Rollstuhl steht, beide Bremshebel nach vorn drücken
(Abb. 23). Der Rollstuhl steht sicher gebremst, wenn er sich nicht mehr
wegschieben lässt und beide Bremshebel bis zum Anschlag nach vorne
gedrückt sind.
Den Hebel wieder zu Ihnen zurückziehen, um die Bremse zu lösen
(siehe Kap. 4.10).
Trommelbremse:
Der Rollstuhl kann optional mit einer Trommelbremse, die nur von
einer Begleitperson über die Bremshebel an den Schiebegriffen aus zu
bedienen ist, ausgerüstet werden.
2.6.

Zweckbestimmung

Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und zum
Transport von erwachsenen und gehbehinderten Menschen mit den
angegebenen Indikationen (s. Kap. 2.7) konzipiert. Das maximale
Benutzergewicht beim Pyro Light Optima von 125kg / Pyro Light
Optima XL von 170 kg, darf nicht überschritten werden.
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| Sondergröße
Leichtgewichtrollstuhl |
Sondergröße |
Zu beachten:
Eine Gewährleistung kann von uns nur übernommen werden, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu den
vorgesehenen Zwecken eingesetzt wird.
2.7.

Indikationen

Die Versorgung mit einem Rollstuhl ist geeignet für Personen mit
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägter Gehbehinderung, z.B. durch:
Lähmungen
Gliedmaßenverlust
Gliedmaßendefekt/-deformität
Gelenkkontrakturen (nicht an beiden Armen)
Gelenkschäden (nicht an beiden Armen)
sonstige Erkrankungen
2.8.

Kontraindikationen

Die Versorgung mit Rollstühlen ist ungeeignet für Personen mit:
Sitzunfähigkeit
Gelenkschäden /Gelenkkontrakturen an beiden Armen
Wahrnehmungsstörungen
starken Gleichgewichtsstörungen
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
verminderter und nicht ausreichender Sehkraft
starken Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten
2.9.
Konformitätserklärung
Wir als Bischoff & Bischoff GmbH erklären in alleiniger Verantwortung,
dass der Rollstuhl Pyro Light Optima allen Anforderungen der MDR
2017/745 entspricht, die anwendbar sind.

2.10. Verantwortlichkeit

Eine Gewährleistung wird von uns nur übernommen, wenn
das Produkt unter den vorgegebenen Bedingungen und zu dem
vorgesehenen Zweck eingesetzt wird,
Änderungen, Erweiterungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten
nur von solchen Personen ausgeführt werden, die von uns dazu
Bischoff & Bischoff GmbH |2022-03-18 - Revision: 2
Pyro Light Optima
Pyro Light Optima XL
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