3.2 Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung
Der Betrieb des Schweißrauchfilter in Industriebereichen, in denen Anforderungen
zum Ex-Schutz zu erfüllen sind, ist nicht erlaubt. Weiterhin ist der Betrieb untersagt
für:
− Verfahren die nicht in der bestimmungsgemäßen Verwendung aufgeführt sind
und bei denen die angesaugte Luft:
mit Funken, z.B. aus Schleifprozessen, versetzt ist, die aufgrund ihrer Größe
●
und Anzahl zu Beschädigungen des Absaugschlauches bis hin zu einem Brand
der Filtermedien führen können;
mit Flüssigkeiten und daraus resultierender Verunreinigung des Luftstromes
●
mit aerosol- und ölhaltigen Dämpfen versetzt ist;
mit leicht entzündlichen, brennbaren Stäuben und/oder mit Stoffen versetzt ist,
●
die explosive Gemische oder Atmosphären bilden können;
mit anderen aggressiven oder abrasiv wirkenden Stäuben versetzt ist, die den
●
Schweißrauchfilter und die eingesetzten Filterelemente beschädigen;
mit organischen, toxischen Stoffen/Stoffanteilen versetzt ist, die bei der
●
Trennung des Werkstoffes freigesetzt werden.
Abfallstoffe, wie abgeschiedene Partikel, können schädliche Stoffe enthalten.
Sie dürfen nicht auf der Hausmülldeponie entsorgt werden – die umweltgerechte
Entsorgung ist notwendig.
Mit dem Schweißrauchfilter sind bei Einhaltung der bestimmungsgemäßen
Verwendung keine vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen möglich,
die zu gefährlichen Situationen mit Personenschäden führen könnten.
Art.-Nr.: 150 0004
Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
KEMPER Schweißrauchfilter stationär
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Betriebsanleitung - DE
Rev.:
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Stand: 04/2014