Messtechnische Überprüfung; Garantie - Chauvin Arnoux C.A 6549 Mode D'emploi

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8.2
MESSTECHNISCHE ÜBERPRÜFUNG
Wie bei allen Prüf- oder Messgeräten ist ein regelmäßige Überprüfung erforderlich.
Wir empfehlen, das Gerät mindestens einmal jährlich überprüfen zu lassen. Wenden Sie sich dazu
an einen von Chauvin Arnoux akkreditierten Prüf- und Kalibrierdienst.
Auskünfte und Anschriften entsprechender Firmen erhalten Sie unter :
Deutschland - Straßburger Str. 34 - 77694 KEHL /RHEIN - Tél : (07851) 99 26-0 - Fax : (07851) 99 26-60
Österreich - Slamastrasse 29 / 3 - 1230 WIEN - Tél : (1) 61 61 9 61 - Fax : (1) 61 61 9 61 61
Schweiz - Einsiedlerstrasse 535 - 8810 HORGEN - Tél : (01) 727 75 55 - Fax : (01) 727 75 56
8.2.1.
REPARATUREN WÄHREND UND NACH DER GARANTIEZEIT
Wenden Sie sich dazu an die für Ihr Land zuständige Chauvin Arnoux-Niederlassung.
Außer ausdrücklich anderslautender Angaben erstreckt sich unsere Garantie auf eine frist von zwölf
Monaten nach Bereitstellung des Geräts beim Kunden (Auszug aus unseren allgemeinen
Verkaufsbedingungen, die wir Ihnen auf Wunsche gerne zukommen lassen).

9. GARANTIE

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