Spheros Thermo 230 Notice De Montage page 6

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Gesetzliche Bestimmungen für den Einbau
versorgung von der Kraftstoffzufuhr des Fahrzeugs getrennt ist, müssen
die Art des Brennstoffs und der Einfüllstutzen deutlich bezeichnet sein.
5.3.3.3 Am Einfüllstutzen muss ein Hinweis angebracht werden, dass
das Heizgerät vor dem Nachfüllen von Brennstoff abgeschaltet werden
muss. Eine entsprechende Anweisung muss außerdem in der Bedie-
nungsanleitung des Herstellers enthalten sein.
5.3.4 Abgassystem
5.3.4.1 Der Abgasauslass muss so angeordnet sein, dass keine Abga-
se über Belüftungseinrichtungen, Warmlufteinlässe oder Fenster-
öffnungen in das Fahrzeuginnere gelangen können.
5.3.5 Verbrennungslufteinlass
5.3.5.1 Die Luft für den Brennraum des Heizgeräts darf nicht aus dem
Fahrgastraum des Fahrzeugs angesaugt werden.
5.3.5.2 Der Lufteinlass muss so angeordnet oder geschützt sein, dass
er nicht durch Müll oder Gepäckstücke blockiert werden kann.
5.3.6 Heizlufteinlass
entfällt
5.3.7 Heizluftauslass
entfällt
5.3.8 Automatische Steuerung des Heizungssystems
5.3.8.1 Beim Absterben des Motors des Fahrzeugs muss das Hei-
zungssystem automatisch abgeschaltet und die Brennstoffzufuhr inner-
halb von fünf Sekunden unterbrochen werden. Wenn eine handbetätigte
Steuerungseinrichtung bereits aktiviert ist, kann das Heizungssystem in
Betrieb bleiben.
ACHTUNG!
Die Nichtbeachtung der Einbauanweisung und der darin enthal-
tenen Hinweise führt zum Haftungsausschluss seitens Spheros.
Gleiches gilt auch für nicht fachmännisch oder nicht unter Ver-
wendung von Originalersatzteilen durchgeführte Reparaturen.
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Dies hat das Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis/ ECE-
Typge-
nehmigung des Heizgerätes zur Folge.
VORSICHT!
An Tankstellen und Tankanlagen muss das Heizgerät wegen Explo-
sionsgefahr ausgeschaltet sein. Als Hinweis auf diese Forderung
ist in der Nähe des Tankeinfüllstutzens der jedem Heizgerät
beiliegende Aufkleber "Standheizung vor dem Tanken
abschalten!" entsprechend anzubringen.
1.2.
Bestimmungen für den Einbau in Schienenfahrzeuge
Für den Einbau in Schienenfahrzeuge besteht für die Heizgerätevarian-
ten Thermo 230 / 300 / 350 Rail eine Bauartzulassung gemäß § 33 EBO
mit der Nummer: EBA32AZ3/0174/08.
Besonders zu beachten ist hierbei die Nebenbestimmung 1.6 der
Bauartzulassung:
Der Hersteller, Betreiber und Instandhalter hat alle ihm zur Kenntnis ge-
langten Unfälle und Schäden (Brand, Explosion, Austreten von Diesel-
kraftstoff oder Heizöl EL), die trotz ordnungsgemäßer Verwendung auf-
getreten sind, der Zulassungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Thermo 230/300/350

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