• Zur äusseren Reinigung nur mit einem feuchten Lappen abreiben und da-
nach gut trocknen.
• Darauf achten, dass Lufteinlass (17) und Luftaustritt (15) regelmässig ge-
reinigt werden, um eine Staubansammlung zu vermeiden. Den Lufteinlass
(17) und den Luftaustritt (15) mit einem trockenen Pinsel oder Staubsauger
reinigen. Der Lufteinlass (17) ist mit einem Lufteinlassgitter (16) ausge-
stattet, das mit einem feuchten Lappen gereinigt werden kann.
• Sollten Sie das Gerät für längere Zeit nicht benötigen, leeren Sie den
Wassertank und lassen Sie das Gerät trocknen, bevor Sie dieses im Ori-
ginalkarton verstauen.
Reparaturen
• Reparaturen an Elektrogeräten (Wechseln des Netzkabels) dürfen nur
von instruierten Fachkräften durchgeführt werden. Bei unsachgemässen
Reparaturen erlischt die Garantie und jegliche Haftung wird abgelehnt.
• Nehmen Sie das Gerät nie in Betrieb, wenn ein Kabel oder Stecker be-
schädigt ist, nach Fehlfunktionen des Gerätes, wenn dieses herunterge-
fallen ist oder auf eine andere Art beschädigt wurde (Risse/Brüche am
Gehäuse).
• Nicht mit irgendwelchen Gegenständen in das Gerät eindringen.
• Ausgedientes Gerät sofort unbrauchbar machen (Netzkabel durchtren-
nen) und bei der dafür vorgesehenen Sammelstelle abgeben.
• Im Falle einer Reparatur müssen folgende Punkte beachtet werden, bevor
das Gerät verschickt oder zum Händler gebracht wird: das Wasser im Ge-
rät komplett ausleeren (Wasserwanne bzw. Wassertank) und das Gerät
vollständig trocknen lassen. Geräte mit Restwasser werden während des
Transports beschädigt. Die Garantie erlischt in diesem Falle.
• Reparaturen am Kältesystem des Gerätes dürfen nicht durch lokale Ser-
viceunternehmen durchgeführt werden, da das Gerät mit dem brennbaren
Kältemittel R290 betrieben wird. Reparaturarbeiten am Kältesystem dür-
fen nur durch autorisierte Techniker des Herstellers durchgeführt werden,
die im Umgang mit brennbaren Kältemitteln geschult sind.
Entsorgung
Die europäische Richtlinie 2012 / 19 / CE über Elektro- und Elektronik-Alt-
geräte (WEEE) verlangt, dass elektrische Haushaltsgeräte nicht über den
Restmüll oder sonstigen Haushaltsabfall entsorgt werden dürfen, sondern
an Sammelpunkten für das Recycling von elektrischen und elektronischen
Geräten abgegeben werden müssen. So können die Verwertung der enthal-
tenen Materialien optimiert und ihre Auswirkungen auf die menschliche Ge-
sundheit und die Umwelt reduziert werden. Das durchgestrichene
Abfalltonnensymbol auf dem Produkt erinnert Sie an diese Ver-
pflichtung. Bitte fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach
der zuständigen Entsorgungsstelle.