D
6. Betrieb
6.1
Betrieb in Diesel tankanlagen
6.1.1
Befüllen
Für Prüfungen vor Inbetriebnahme wird auf
Abschnitt 4.3 der allgemeinen bauauf sichtlichen
Zulassung/allgemeinen Bauart genehmigung
Z-40.21-565 verwiesen.
Bei der Erstbefüllung ist die gesamte Anlage auf
Dichtheit zu überprüfen.
Die CUBE-Tanks dürfen nur mit festen Anschlüs-
sen und unter Verwendung einer geeigneten
Überfüllsicherung (Grenzwertgeber) befüllt werden.
6.1.2
Entnahme
Die Entnahme erfolgt mittels Pumpe, Zapf schlauch
und Zapfventil. Bitte achten sie auf eine ausrei-
chende Be- und Entlüf tung. Bitte beachten sie
auch die Montage- und Betriebs anleitungen der
Zubehör komponenten.
6.2
Betrieb mit den sonstigen zuge-
lassenen Medien der Allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung/
Allgemeinen Bauartgenehmigung
Der Abschnitt 4.1.4 der allgemeinen bau-
aufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bau art-
genehmigung Z-40.21-565 sowie die Betriebs-
anleitungen der Zubehör komponenten und die
Regelwerke des Wasserrechtes und für brennbare
Flüssig keiten sind zu beachten!
6.3
Wartung und Reinigung der CUBE-
Tanks
CUBE-Tanks benötigen keine besonde ren War-
tungsmaßnahmen. Korrosions schutz mittel sind
nicht erforderlich.
Durch die guten Eigenschaften der CUBE-Tanks
entsteht nur geringfügige Kondensation von Was-
ser. Ölschlamm muss vor Erreichen des Absaug-
schlauches mittels Sonde durch die Inspektionsöff-
nung abgesaugt werden.
4
7. Überfüllsicherungen
Soweit für Tankanlagen zur Lagerung von was-
sergefährdenden Flüssigkeiten nach geltendem
Recht Überfüllsicherungen bzw. Grenzwertgeber
erforderlich sind, können sie wie folgt ausgerüstet
werden:
7.1
CUBE-Tanks zur Lagerung von
Dieselkraftstoff
CUBE-Tanks sind mit einer zuge lassenen Über-
füllsicherung (Grenzwertgeber) ausgerüstet. Die
Einbauanweisung ist den Tankpapieren beige-
fügt.
7.2
CUBE-Tanks zur Lagerung
von Schmierstoffen und reiner
Harnstoff lösung 32,5 % (z.B.
AdBlue
®
)
CUBE-Tanks sind mit einer zugelassenen
Überfüllsicherung mit Warneinrichtung ausgerü-
stet. Die Einbauanweisung ist den Tankpapieren
beigefügt.
7.3
CUBE-Tanks zur Lagerung von
sonstigen Medien
CUBE-Tanks sind mit einer zugelassenen Über-
füllsicherung mit Warneinrichtung auszurüsten.
Die Einbauanweisung ist zu beachten.
8. Gewährleistung
Für die Beständigkeit des Materials und einwand-
freie Verarbeitung übernehmen wir Garantie ge-
mäß den CEMO-Gewähr leistungsbedingungen.
Voraussetzung für die Gewährung von Gewähr-
leistungsansprüchen ist die genaue Beachtung
der vorliegenden Transport-, Montage und
Betriebsanleitung und der geltenden Vorschriften
in allen Punkten.