Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/
Allgemeine Bauartgenehmigung
Nr. Z-40.21-565
II
BESONDERE BESTIMMUNGEN
1
Regelungsgegenstand und Verwendungs- bzw. Anwendungsbereich
(1) Gegenstand dieses Bescheides sind werkmäßig hergestellte Behälter gemäß Anlage 1,
mit einem Fassungsvermögen von 5000 l, die aus einem im Rotationsformverfahren herge-
stellten und annähernd zylindrisch gestalteten Innenbehälter (Lagerbehälter) und einem an
der Frontseite abgeflachten umschließenden Außenbehälter, der als Auffangvorrichtung dient
und bei Außenaufstellung mit einem aufschwenkbaren Deckel (Klappdeckel) ausgestattet ist,
bestehen und zusammen eine Behälterkombination aus Polyethylen (PE) - nachfolgend mit
Behälter bezeichnet - bilden.
(2) Die Peripherie-Einheiten zur Befüllung, zur Be- und Entlüftung, zur Sicherung gegen Über-
füllen, zum Entleeren und zur Füllstands- und Leckagekontrolle sowie sonstige Ausrüstungs-
einheiten sind auf der Oberseite des Innenbehälters angeordnet. Die Peripherie-Einheiten
sind nicht Bestandteil dieses Bescheides.
(3) Die Behälter dürfen nur als Einzelbehälter in Räumen von Gebäuden und im Freien auf-
gestellt werden, jedoch nicht in explosionsgefährdeten Bereichen der Zonen 0 und 1. In Über-
schwemmungsgebieten sind die Behälter so aufzustellen, dass sie von der Flut nicht erreicht
werden können.
(4) Dieser Bescheid gilt für die Verwendung der Behälter außerhalb der Erdbeben-
zonen 1 bis 3 nach DIN 4149
(5) Die Behälter dürfen bei einer maximalen Temperatur der Lagerflüssigkeiten von 40 °C zur
ortsfesten, drucklosen Lagerung der nachfolgend aufgeführten wassergefährdenden Flüssig-
keiten verwendet werden:
1.
Heizöl EL nach DIN 51603-1
2.
Heizöl DIN 51603 – 6 EL A Bio 5 bis Bio 15 nach DIN SPEC 51603-6
FAME nach DIN EN 14214
3.
Dieselkraftstoff nach DIN EN 590
4.
Fettsäure-Methylester nach DIN EN 14214
5.
Schmier-, Hydraulik-, Wärmeträgeröle Q, legiert oder unlegiert, Flammpunkt > 55 °C,
6.
Schmier-, Hydraulik-, Wärmeträgeröle Q, gebraucht, Flammpunkt > 55 °C; Herkunft und
Flammpunkt müssen vom Betreiber nachgewiesen werden können,
7.
Ethylenglycol (CH
8.
Reine Harnstofflösung 32,5 % als NOX - Reduktionsmittel (z. B. AdBlue) nach DIN 70070
mit einer Dichte von max. 1,15 g/cm³.
(6) Eine Mischung der Lagerflüssigkeiten untereinander ist nicht zulässig.
(7) Dieser Bescheid wird unbeschadet der Bestimmungen und der Prüf- oder Genehmigungs-
vorbehalte anderer Rechtsbereiche erteilt.
1
DIN 4149:2005-04
2
DIN 51603-1:2020-09
3
DIN SPEC 51603-6: 2017-03
4
DIN EN 14214:2019-05
5
DIN EN 590:2022-05
6
DIN EN 14214:2019-05
7
DIN 70070:2005-08
Z96682.23
1
.
2
,
4
ohne zusätzliche alternative Komponenten,
5
,
6
(Biodiesel),
OH) als Kühlerfrostschutzmittel,
2
Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausfüh-
rung üblicher Hochbauten
Flüssige Brennstoffe - Heizöle - Teil 1: Heizöl EL, Mindestanforderungen
Flüssige Brennstoffe - Heizöle - Teil 6: Heizöl EL A, Mindestanforderungen
Flüssige Mineralölerzeugnisse - Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in
Dieselmotoren und als Heizöl - Anforderungen und Prüfverfahren
Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge, Dieselkraftstoff, Anforderungen und Prüfverfahren
Flüssige Mineralölerzeugnisse - Fettsäure-Methylester (FAME) zur Verwendung in
Dieselmotoren und als Heizöl - Anforderungen und Prüfverfahren; Deutsche Fassung
EN 14214:2012+A2:2019
Dieselmotoren, NO
- Reduktionsmittel AUS 32, Qualitätsanforderungen
X
Seite 3 von 9 | 9. November 2023
3
mit Zusatz von
D
7
,
1.40.21-64/23
9