3.1
Verladen mit Kran
Gefahr!
Schwere Personenschäden bei Absturz
eines CUBE-Tanks möglich.
Aufenthalt bei Kranbetrieb unter der
schwebenden Last ist verboten.
Prüfen Sie vor jedem Kranbetrieb die
Schraub befestigung der 3 Bügel auf
richtige und feste Verbindung.
Wichtig!
i
Der Deckel muss geschlossen und mit
beiden Verschlüssen vollständig ver-
schlossen sein.
Falls nicht vorhanden
•
Seitlich am Behälter 3 Bügel mit einer Breite
von mindestens 170 mm und einem Durchmes-
ser von 16 - 18 mm anbringen.
•
Seitlich am Behälter angebrachte 3 Bügel
hochklappen.
3 geeignete, gleichlange Lastaufnahmemittel an
•
Kranlaschen befestigen.
•
CUBE-Tank kann vom bzw. auf das Transport-
fahrzeug ab- oder aufgeladen werden.
4. Aufstellung von Tanks
Bei der Aufstellung der Behälter ist auf gute Stand-
festigkeit zu achten. Der Behälter muss gleichmä-
ßig aufliegen und senkrecht stehen. Die Aufstell-
fläche muss eben sein und darf keine Kanten und
Erhebungen aufweisen. Sie ist vor der Aufstellung
der Behälter gründlich zu reinigen. Die Behälter
müssen von Wänden und sonstigen Bauteilen
sowie untereinander einen solchen Abstand haben,
dass die Erkennung von Füllstand, Leckagen und
die Zustandskontrolle durch Inaugenscheinnahme
jederzeit möglich ist.
4.1
Aufstellung im Freien
CUBE-Tanks sind für die Aufstellung im Freien
zugelassen. Bei Aufstellung im Freien sind die
Behälter so aufzustellen, dass Windlasten nicht
auftreten können und die Einwirkung sonstiger
Witterungseinflüsse (Niederschlag, Schneelast,
Sonneneinstrahlung) möglichst gering gehalten
werden. Die Fläche bei Außenaufstellung soll
zusätzlich in Straßenbauweise erstellt und flüssig-
keitsdicht sein. Hierzu auch Abschnitt 3.1 (4) der
allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemei-
nen Bauartgenehmigung Z-40.21-565 beachten.
4.2
Anfahrschutz
CUBE-Tanks sind gegen Beschädigungen durch
anfahrende Fahrzeuge oder Vandalismus zu
schützen, z. B. durch geschützte Aufstellung,
einen Anfahrschutz oder durch Aufstellen in einem
geeigneten Raumv.
Hierzu auch Abschnitt 3.1 (5) der allgemeinen
bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauart-
genehmigung Z-40.21-565 beachten.
5. Befüll- und Entnahme systeme
Die Befüll- und Entnahmeleitung ist bei den CUBE-
Tanks bereits werkmäßig montiert. Den Zube-
hörkomponenten wie Zähler, Kraftstofffilter oder
Schlauchaufroller liegen entsprechende Montage-
und Betriebsanleitungen bei.
Alle Verschraubungen müssen unbedingt auf
Dichtheit überprüft werden!
5.1
Be- und Entlüftungsleitung
Bei CUBE-Tanks zur Aufstellung im Freien ist der
Be- und Entlüftungspilz (2'') bereits werkmäßig
montiert.
Bei CUBE-Tanks, die im Gebäude aufgestellt
werden, muss der Entlüftungspilz am Tank entfernt
werden und die Entlüftungsleitung bauseitig ins
Freie geführt werden. Hierzu auch Abschnitt
3.2.3.2 der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulas-
sung/allgemeinen Bauartgenehmigung Z-40.21-
565 beachten.
5.2
Überfüllsicherung
(Grenzwertgeber) für
Dieselkraftstoff
Bei den Ausführungen für Heizöl und Diesel-
kraftstoff sind die Überfüllsicherungen (Grenz-
wertgeber) bereits werkmäßig montiert und die
vor ge schriebenen Einbautiefen eingestellt.
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