Sicherheitsvorschriften Für Das Airless-Spritzen - WAGNER EP 3000 Mode D'emploi

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Sicherheitsvorschriften für das Airless-Spritzen
Die sicherheitstechnischen Anforderungen sind geregelt in:
a)
Europäische Norm „Spritz- und Sprühgeräte für
Beschichtungsstoffe – Sicherheitsanforderungen"
(EN 1953: 1998).
b)
Die Berufs-Genossenschaftliche-Vorschriften
„Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern" (BGV D15) und
„Verarbeiten von Beschichtungsstoffen" (BGV D25).
c)
Richtlinien zu Bau- und Ausführungsanforderungen
für Flüssigkeitsstrahler (Spritzgeräte) der gewerbli-
chen Berufsgenossenschaften (ZH1/406).
1.
Lesen Sie die Betriebsanleitung sorgfältig und befolgen
Sie die darin gegebenen Anweisungen, um Gefährdun-
gen zu vermeiden.
2.
Es dürfen nur Beschichtungsstoffe mit einem Flamm-
punkt von 21° C oder darüber, ohne zusätzliche Er-
wärmung, verspritzt werden.
3.
In Betriebsstätten, welche unter die Explosions-
schutz-Verordnung fallen, darf das Gerät nicht be-
nutzt werden.
4.
Beim Spritzen dürfen in der Umgebung keine Zünd-
quellen vorhanden sein; z.B. offenes Feuer, Rauchen
von Zigaretten, Zigarren und Tabak-Pfeifen, Funken,
glühende Drähte, heiße Oberflächen, usw.
5.
Achtung Verletzungsgefahr durch Injektion!
Nie die Spritzpistole auf sich, Personen und Tiere
richten.
Niemals mit den Fingern oder mit der Hand in den Spritz-
strahl fassen. Durch die sehr hohen Spritzdrücke kommt
es zu sehr gefährlichen Verletzungen. Nie die Spritzpisto-
le ohne Berührungsschutz benutzen.
Die Spritzpistole ist bei der Montage oder Demontage
der Düse und bei Arbeitsunterbrechung immer zu si-
chern, so daß keine Betätigung erfolgen kann.
6.
Bei Spritzarbeiten Atemschutz tragen.
Dem Benutzer ist eine Atemschutzmaske zur Verfügung
zu stellen (Berufs-Genossenschaftliche Regeln „Regeln
für den Einsatz von Atemschutzgeräten" (BGR 190), Be-
rufs-Genossenschaftliche-Vorschriften „Arbeiten mit Flüs-
sigkeitsstrahlern" (BGV D15) und „Verarbeiten von Be-
schichtungsstoffen" (BGV D25).
Zur Vermeidung von Berufskrankheiten sind bei Aufberei-
tung, Verarbeitung und Gerätereinigung die Verarbei-
tungsvorschriften der Hersteller der verwendeten Stoffe,
Lösemittel und Reiniger zu beachten. Zum Schutz der
Haut sind Schutzkleidung, Handschuhe und eventuell
Hautschutzcreme erforderlich.
7.
Die Spritzpistole und der Hochdruckschlauch
zwischen Gerät und Spritzpistole müssen dem im
Gerät erzeugten Druck entsprechen.
Eine dauerhafte Kennzeichnung auf dem Hochdruck-
schlauch muß den zulässigen Betriebsdruck, den Herstel-
D
ler und das Herstelldatum erkennen lassen. Außerdem
muß er so beschaffen sein, daß der elektrische Wider-
stand zwischen den Anschlüssen am Gerät und der
Spritzpistole gleich oder kleiner ein Megaohm ist.
8.
Bedingt durch die Strömungsgeschwindigkeit kann es
unter Umständen am Gerät zu elektrostatischen Aufla-
dungen kommen. Diese können bei Entladung Funken-
oder Flammenbildung nach sich ziehen. Deshalb ist es
notwendig, daß das Gerät immer über die elektrische In-
stallation geerdet ist. Der Anschluß muß über eine vor-
schriftsmäßig geerdete Schutzkontakt-Steckdose erfol-
gen.
9.
Beim Arbeiten in Räumen muß eine ausreichende Lüftung
zur Abführung der Lösemitteldämpfe gewährleistet sein.
10. Absauganlagen sind entsprechend lokaler Vorschriften
bauseits zu erstellen.
11. Die zu beschichtenden Werkstücke müssen geerdet sein.
12. Bei der Gerätereinigung mit Lösemittel darf in keinem Fall
in einen Behälter mit nur kleiner Öffnung (Spundloch) zu-
rückgespritzt werden. Bildung eines explosionsfähigen
Gas-/Luftgemisches. Der Behälter muß geerdet sein.
13. Gerätereinigung
Gerät auf keinen Fall mit scharfem Strahl, besonders
nicht mit Hochdruck- oder Dampfhochdruckreiniger ab-
spritzen. Kurzschlußgefahr durch eindringendes Wasser!
14. Bei allen Arbeiten an elektrischen Bauteilen den
Netzstecker aus der Steckdose ziehen.
15. Arbeiten oder Reparaturen an der elektrischen Ausrü-
stung nur von einer Elektrofachkraft durchführen lassen.
Auch dann, wenn Hinweise in der Betriebsanleitung sind.
Für unsachgemäße Installation wird keine Haftung über-
nommen.
16. Aufstellung in unebenem Gelände
Das Vorderteil des Gerätes muß nach unten zeigen, so
daß ein Wegrutschen vermieden wird.
10 ˚
2

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