Bartscher 285.102 Mode D'emploi page 98

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beiden Fällen muss bei der Installation nahe einer Wand aus entflammbarem Material ein
Mindestabstand von 100 mm zu den Seitenwänden und zur Rückwand eingehalten werden. Sollte die
Einhaltung dieses Abstandes nicht möglich sein, müssen Schutzvorrichtungen (z.B. Folien aus
hitzebeständigen Material) angebracht werden, durch die eine innerhalb der vorgesehenen
Sicherheitsgrenzen liegende Wandtemperatur gewährleistet wird.
Installation
Die Installationsarbeiten, die eventuelle Umrüstung auf Gas oder auf von der Voreinstellung
abweichende Stromspannungen, die Aufstellung der Anlage und der Geräte, die Belüftung, der
Rauchabzug und die eventuellen Wartungen müssen gemäß den Anweisungen des Herstellers und
unter Einhaltung der geltenden Vorschriften von Fachpersonal durchgeführt werden. Weiters sind
die in Folge angeführten Bestimmungen zu beachten (DE):
ƒ DVGW-Arbeitsblatt G600 TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen)
ƒ TRF-Technische Regeln für Flüssiggas
ƒ DVGW-Arbeitsblatt G634 Installation von Groß-küchen-Gebrauchseinrichtungen
ƒ Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften VGB 77
ƒ Geltende VDE-Vorschriften
ƒ Einschlägige Rechtsverordnungen wie Landes-bau ordnungen und Feuerungsverordnungen
ƒ Bestimmungen des Gasversorgungsunterneh-mens (GVU)
ƒ Bauaufsichtliche Richtlinien über die brandschutztechnischen Anforderungen an Lüftungs-
anlagen
ƒ Sicherheitsregeln für Küchen ZH 1/37
ƒ DIN 18160 Teil 1 "Hausschornsteine"
ƒ Richtlinie "Raumlufttechnische Anlagen für Küchen"VDI 2052
ƒ Richtlinien für die Verwendung von Flüssiggas ZH 1/455
Vorschriften der Trinkwasserversorgung
ƒ
Für weitere Länder auf die örtlichen Richtlinien beachten:
ƒ Vorschirften der Gasgesellschaft
ƒ Örtliche Bauverordnungen und Feuerschutzvorschriften
ƒ Geltende Unfallverhütungsgesetze
ƒ Bestimmungen der Gasversorgungsstelle
ƒ Elektrische Normen
ƒ Die jeweils gültigen Brandverhütungsvorschriften
Rauchabzug
Die Geräte werden in zwei Typen unterteilt (siehe Tabelle 1 Seiten 90, 91, 92):
Gasbetriebene Geräte Typ "A1"
Für diese Geräte ist bezüglich der Ableitung der bei der Verbrennung entstehenden Abgase keine
direkte Verbindung mit einem Abzugsrohr erforderlich. Diese Verbrennungsabgase müssen jedoch
in dafür bestimmte Abzugshauben oder ähnliche Vorrichtungen, die mit einem leistungsfähigen
Kamin oder mit einer Abzugsöffnung direkt ins Freie verbunden sind, abgeleitet werden. Bei
Fehlen obiger Einrichtungen ist der Einsatz einer direkt mit dem Freien verbundenen
Luftabsauganlage zulässig, deren Leistung nicht unter dem in Tabelle 1 angeführten Wert liegen
darf. Dieser Wert ist um den notwendigen Luftaustausch für das Wohlbefinden der Arbeitnehmer
.
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