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Camp Safety 0284 Mode D'emploi page 16

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KENNZEICHNUNG DER VORRICHTUNG
Bestellnummer
Nummer, Jahr und Klasse
der europäischen Norm
GRUNDLEGENDE BESTIMMUNGEN FÜR DEN GEBRAUCH DER PERSÖNLICHEN SCHUTZ- UND RETTUNGSAUSRÜSTUNG
Die persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung dürfen nur solche Personen anwenden, die im Bereich ihrer Benutzung geschult wurden.
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Die Anwendung der persönlichen Schutz- und Rettungsausrüstung durch Personen, deren Gesundheitszustand die Sicherheit während des täglichen Gebrauchs oder bei dem Noteinsatz
beeinflussen könnte, ist untersagt.
Es ist ein Plan des Noteinsatzes zu erstellen, der je nach dem Bedarf anwendbar wird.
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Die Ausführung irgendwelcher Änderungen im Bereich der Vorrichtung, ohne dass man vorher dabei eine schriftliche Zustimmung des Herstellers einholt, ist nicht gestattet.
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Jegliche Reparaturen der Vorrichtung dürfen ausschließlich durch den Hersteller der Vorrichtung oder durch einen von ihm dafür bevollmächtigten Vertreter ausgeführt werden.
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Die persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung darf nicht bestimmungsgemäß angewandt werden.
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Die persönliche Schutzausrüstung ist persönliche Ausrüstung und soll durch nur eine Person angewandt werden.
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Vor jeweiligem Gebrauch ist zu überprüfen, ob sämtliche Bestandteile der das gegen Absturz sichernden System bildenden Ausrüstung sachgerecht zusammenwirken. Zyklisch sind
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Anschlüsse und Anpassung der Bestandteile der Ausrüstung zu überprüfen, um ihr zufälliges Trennen oder Lösen zu vermeiden.
Es ist untersagt, Sets der Schutz- und Rettungsausrüstung, bei der die Funktion eines jeweiligen Bestandteiles der Ausrüstung durch die Funktion eines anderen Bestandteils beeinträchtigt
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ist, zu verwenden.
Vor jeweiligem Gebrauch der persönlichen Schutz- und Rettungsausrüstung ist ihre gründliche Kontrolle vorzunehmen, um ihren Zustand und ihre Funktion zu überprüfen.
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Während der Kontrolle sind sämtliche Bestandteile der Ausrüstung zu überprüfen, wobei man seine Aufmerksamkeit vor allem auf irgendwelche Beschädigungen, übermäßige Abnutzung,
Korrosion, Durchscheuern, Schnitte und nicht sachgerechte Funktion konzentrieren sollte. Es ist insbesondere auf Folgendes in einzelnen Vorrichtungen zu achten:
in Sicherheitsgeschirren und Gurten für Bestimmung der Arbeitsposition auf Klammern, Einstellelemente, Anzapfpunkte (Anzapfklammern), Bänder, Nähte, Schlaufen;
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in Sicherheitsstoßdämpfern auf Anzapfschleifen, Band, Nähte, Gehäuse, Verbindungsteile;
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in Leinen und Textilführungen auf Seil, Schlingen, Kauschen, Verbindungsteile, Einstellelemente, Langsplisse;
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in Leinen und Stahlführungen auf Seil, Drähte, Klemmen, Schlingen, Kauschen, Verbindungsteile, Einstellelemente;
in selbsthemmenden Vorrichtungen mit einer Leine oder mit einem Band, sachgerechte Funktion des Haspels und des Sperrsystems, Gehäuse, Stoßdämpfer, Verbindungsteile;
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in selbstklemmenden Vorrichtungen auf Gehäuse der Vorrichtung, sachgerechtes Verstellen auf der Führung, Funktion des Sperrsystems, Rollen, Schrauben und Nieten,
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Verbindungsteile, Sicherheitsstoßdämpfer;
in Verbindungsteilen (Schnappverschlüssen) auf Tragkörper, Nieten, Hauptklinke, Funktion des Sperrsystems.
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Mindestens einmal pro Jahr, jeweils nach 12 Monaten der Anwendung ist die persönliche Schutzausrüstung außer Betrieb zu setzen und einer gründlichen zyklischen Prüfung zu
unterziehen. Die zyklische Prüfung darf nur eine im Werk für zyklische Kontrollen der Schutzausrüstung verantwortliche und in diesem Bereich geschulte Person vornehmen. Die zyklischen
Kontrollen können auch durch den Hersteller der Vorrichtung oder durch eine vom Hersteller bevollmächtige Person oder Firma vorgenommen werden. Es ist gründlich sämtliche
Bestandteile der Ausrüstung zu überprüfen, wobei insbesondere irgendwelche Beschädigungen, übermäßige Abnutzung, Korrosion, Durchscheuern, Schnitte und nicht sachgerechte
Funktion (siehe den vorherigen Punkt) zu beachten sind.
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In einigen Fällen, wenn die Schutzausrüstung komplizierten und komplexen Aufbau aufweist, wie z.B. selbsthemmende Vorrichtungen, können die zyklischen Prüfungen ausschließlich
durch den Hersteller der Vorrichtung oder durch einen von ihm dafür bevollmächtigen Vertreter vorgenommen werden. Nach der Durchführung einer zyklischen Prüfung wird ein Datum der
nächsten Prüfung bestimmt.
Regelmäßige zyklische Prüfungen sind Voraussetzung, wenn es sich um den Zustand der Ausrüstung und um Sicherheit des Anwenders, die von voller Zuverlässigkeit und Dauerhaftigkeit
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der Vorrichtung abhingt, handelt.
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Sämtliche Angaben zu der persönlichen Schutzausrüstung (Bezeichnung, Seriennummer, Datum der Anschaffung und der Inbetriebnahme, Anwendername, Angaben zu Reparaturen und
Prüfungen und zu Außerbetriebssetzung) müssen im Betriebsblatt einer jeweiligen Vorrichtung enthalten sein. Für die Eintragung auf dem Betriebsblatt ist die Arbeitsstätte, in der die
jeweilige Ausrüstung angewandt ist, verantwortlich. Das Blatt ist durch eine im Werk für die Schutzausrüstung verantwortliche Person auszufüllen. Die Anwendung einer persönlichen
Schutzausrüstung, die kein ausgefülltes Betriebsblatt aufweist, ist nicht gestattet.
Sollte die Ausrüstung außerhalb des Bereichs ihres Ursprungslandes verkauft werden, muss der Lieferant der Ausrüstung diese mit einer Gebrauchsanweisung, Wartungsaufweisung und
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Angaben zu zyklischen Prüfungen und zu Reparaturen der Ausrüstung, die in der für das Land, in dem die Ausrüstung zur Anwendung vorgesehen ist geltenden Sprache zu erstellen sind,
versehen.
Während der Anwendung der Ausrüstung ist es nicht unerheblich, gefährliche Auswirkungen, die die Funktion der Ausrüstung und die Sicherheit des Anwenders beeinträchtigen sollen, zu
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vermeiden, insbesondere:
Klanke und Verstellen der Seile auf scharfen Rändern,
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Pendelabsturz,
Kontakt der Bestandteile der Ausrüstung mit scharfen Rändern,
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Einfluss der extremen Temperaturen,
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irgendwelche Beschädigungen, wie Schnitte, Durchscheuern, Risse,
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Einfluss der Chemikalien und ätzenden Substanzen sowie Einfluss der Korrosion,
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Abnutzung und Beschädigung der Ausrüstung unter dem Einfluss der klimatischen Faktoren und UV-Strahlung,
Stromleitfähigkeit.
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Die persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung ist in der Umgebungstemperatur von -30C bis zu +50C anzuwenden.
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Die persönliche Schutzausrüstung muss sofort außer Betrieb gesetzt werden, sobald irgendwelche Zweifel hinsichtlich des Zustands der Ausrüstung oder ihrer sachgerechten Funktion
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auftreten. Die erneute Inbetriebnahme der Ausrüstung kann erst dann erfolgen, nachdem der Hersteller der Ausrüstung eine ausführliche Kontrolle der Ausrüstung durchführte und
schriftliche Zustimmung für erneute Anwendung der Ausrüstung ausdrückte.
Die persönliche Schutzausrüstung muss außer Betrieb gesetzt und einer Verschrottung unterzogen werden (dauerhaft zerstört werden) wenn sie zur Verhindern des Absturzes angewandt
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wurde.
Nur ein der EN 361 entsprechendes Sicherheitsgeschirr ist einzige zulässige Ausrüstung, das zur Haltung des Körpers in individueller Schutzausrüstung, die gegen Absturz schützt, dient.
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ein Punkt (eine Vorrichtung) der Verankerung der gegen Absturz sichernden Ausrüstung soll stabile Konstruktion aufweisen und solche Lage haben, die die Möglichkeit des Auftretens eines
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Absturzes beschränkt und die Länge eines freien Falls minimiert. Der Verankerungspunkt der Ausrüstung soll sich oberhalb der Arbeitsposition des Anwenders befinden. Die Gestalt und die
Konstruktion des Verankerungspunktes der Ausrüstung müssen dauerhafte Verbindung der Ausrüstung sicherstellen und können kein zufälliges Trennen der Ausrüstung verursachen. Es ist
empfohlen, zertifizierte und gekennzeichnete Verankerungsunkte der Ausrüstung, die der EN 795 entsprechen, anzuwenden.
Obligatorisch ist der freie Raum unterhalb der Arbeitsposition, an der die persönliche Schutzausrüstung, die gegen Absturz schützt, zwecks der Vermeidung des Anstoßes gegen Objekte
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oder gegen niedrigere Fläche bei der Verhinderung des Absturzes angewandt wird, zu überprüfen. Der Wert des erforderlichen freien Raumes unter der Arbeitsposition ist der
Gebrauchsanweisung der Schutzausrüstung, die zur Anwendung vorgesehen ist.
Die persönliche Schutzausrüstung muss in Verpackungen befördert werden, die diese gegen Beschädigung oder Durchnässen schützen, z.B. in Taschen, die aus einem imprägnierten
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Gewebe angefertigt werden oder in Stahl- oder Plastikkoffern oder -kästen.
Die persönliche Schutzausrüstung ist so zu reinigen und zu desinfizieren, um das Material (den Rohstoff) aus dem die Vorrichtung besteht, nicht zu beschädigen. Für Textilmaterialien
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(Bänder, Leinen) sind Reinigungsmittel für zarte Textilien anzuwenden. Diese Materialien kann man mit der Hand reinigen oder in der Waschmaschine waschen. Sie sind gründlich zu
spülen. Die aus Kunststoffen angefertigten Materialien sind nur im Wasser waschen. Eine während der Reinigung oder während des Betriebs nass gemachte Ausrüstung ist gründlich unter
natürlichen Bedingungen zu trocknen, wobei sie von den Wärmequellen fernzuhalten ist. Die Metallteile und Metallbauelemente (Federn, Scharniere, Sperrhebel usw.) kann man zyklisch
leicht schmieren, um ihre Funktion zu verbessern.
Die persönliche Schutz- und Rettungsausrüstung soll lose verpackt, in gut belüfteten, trockenen Räumen, gesichert gegen Licht, UV-Strahlung, Staub, schärfe Gegenstände, extreme
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Temperaturen und ätzende Substanzen aufbewahrt werden.
ÜBERPRÜFUNG
Dieses Produkt ist neben der normalen Sichtkontrolle, die es vor, während und nach jedem Einsatz auszuführen gilt, alle 12 Monate, d.h. ab dem Ersteinsatzdatum des Produkts, durch eine
Fachperson überprüfen zu lassen. Dieses Datum sowie das der darauffolgenden Überprüfungen sind in das Produktdatenblatt einzutragen: Die Unterlagen für die Kontrolle und Bezugnahme
die ganze Lebensdauer des Produkts hindurch aufbewahren. Vergewissern Sie sich, dass die Produktkennzeichnung lesbar ist.
Falls das Produkt bzw. ein Bestandteil des Produkts Mängel oder starke Abnutzung aufweist oder auch nur aufzuweisen scheint, muss es sofort ausgetauscht oder vom Hersteller oder von
einer zugelassenen Stelle repariert werden. Jeder durch einen Absturz beanspruchte Bestandteil des Sicherungssystems kann Schäden aufweisen und muss vor dem nächsten Gebrauch
geprüft werden. Nach einem harten Fangstoß darf das Produkt nicht mehr benutzt werden oder es muss vom Hersteller oder von einer zugelassenen Stelle geprüft und repariert werden, da
dadurch innere, mit dem bloßen Auge nicht erkennbare Schäden entstanden sein könnten, die seine Festigkeit und Funktionsfähigkeit vermindert haben.
LEBENSDAUER
Die Lebensdauer des Produkts ist unbegrenzt, sofern keine Umstände auftreten, die es außer Betrieb setzen und sofern zumindest einmal pro Jahr ab seinem Ersteinsatzdatum regelmäßige
Kontrollen durchgeführt und die Ergebnisse in das Produktdatenblatt eingetragen werden. Die folgenden Faktoren verringern die Lebensdauer des Produktes: Intensiver Gebrauch,
Beschädigung eines oder mehrerer Produktbestandteile, Berührung mit chemischen Substanzen, hohe Temperaturen, unsachgemäße Verwendung und Lagerung, starke Stürze, Abrieb und
Schnitte. Falls Sie vermuten, dass das Produkt nicht mehr sicher und zuverlässig ist, setzen Sie Sich in Verbindung mit C.A.M.P. spa oder Ihrem Wiederverkäufer.
RESCUE LIFTING
DEVICE xx m
Ref. 0284
Numero di serie
Seriennummer der Vorrichtung
Serial number
xxxxxx
Numero di lotto
Herstellungsmonat und -jahr
Batch number
xx / xxxx
EN 1496:2017 / B
Der Modell ist auch gemäß EAC zertifiziert
Vorrichtungsart
maximale zulässige
Belastung der Vorrichtung
Länge
vor jeweiligem Gebrauch sich mit der
Gebrauchsanweisung vertraut zu machen
TP TC
019/2011
maximale Entfernung,
auf die ein Mitarbeiter
MAX.
hochgehoben werden kann
MAX. LIFTING
WORKING
DISTANCE:
LOAD:
140 kg
xx m
ONLY FOR
RESCUE
PURPOSES
Bezeichnung des Herstellers
oder Vertreibers der Vorrichtung
DE 4/4

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