Regelmässige Wartung; Ölfilterreinigung; Wechsel Des Hydrauliköls; Schleifen Des Messers - Bell PICKPINE SPV 8 Livret D'emploi Et D'entretien

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6 - REGELMÄSSIGE WARTUNG
In diesem Kapitel werden sämtliche Arbeiten zur regelmäßigen Wartung des Holzspalters, die vom Bediener auszuführen sind, beschrieben.
Wir empfehlen die skrupelhafte Ausführung dieser Wartungsarbeiten, damit die Maschine die bewährten Eigenschaften an Leistungsfähigkeit,
Zuverlässigkeit und langer Nutzdauer erbringen kann. Vor sämtlichen Arbeiten zur Instandhaltung ist die Maschine abzustellen; im Falle eines
Holzspalters mit elektrischem Antrieb ist das Netzkabel abzuschließen.
Wartungsarbeiten, die in diesem Handbuch nicht ausdrücklich beschrieben sind, müssen von Fachpersonal ausgeführt werden,
da Gefahrensituationen entstehen können, auf die der Bediener nicht vorbereitet ist. Anfallende Wartungsarbeiten oder Austausch
von Ersatzteilen dürfen ausschließlich von Fachpersonal ausgeführt werden. Der Hersteller haftet nicht für Folgeschäden an
Personen, Tieren oder Gegenständen, die durch die Nichtbeachtung dieser Regel bewirkt sind.
6.1 - Ölfilterreinigung
Jede 200 Arbeitsstunden muß der Ölfilter gereinigt werden.
Die Verschlußmutter des Saugrohrs (1 in Abb.11, S.3) abschrauben.
Die Filtergruppedichtung (2 in Abb.11 un 12, S.3) abnehmen. Verwenden Sie dafür einen Schraubenzieher mit flacher, unscharfer Klinge und
drücken auf die ganze Kreislinie der Dichtung (Abb.13, S.3) bis die Filtergruppe (Abb.12) komplett aus dem Chassis ausgezogen worden ist.
Den Filter (1 in Abb.12) mit sauberem Benzin reinigen und, wenn möglich, mit Druckluft blasen.
Die Filtergruppe auf den Tank wieder einsetzen. Achten Sie darauf, daß der Filter nach rechts geschwenkt bleibt.
Mit einem Kreuzschraubenzieher auf die ganze Dichtungskreislinie drücken bis sie ins Blech eingesteckt wird (Abb.14). Wenn die Dichtung nicht
ins Blech genau wie auf Abb.15, S.3 eingesteckt wird, kann Öl herausfließen.
Anmerkung: wir schlagen vor, die Dichtung vor der Wiederzusammensetzung mit einem Haartrockener zu wärmen.
ACHTUNG
VERWENDEN SIE NIEMALS SCHRAUBENZIEHER MIT SCHARFER KLINGE ODER SCHNAPPMESSER, UM DIE DICHTUNG
ABZUNEHMEN ODER WIEDERZUSAMMENZUSETZEN, DA SIE DADURCH BESCHÄDIGT WERDEN KÖNNTE.
Nachdem das Rohr wieder eingesteckt worden ist, ist die entsprechende Mutter zu schließen (1 in Abb.11, S.3).
6.2 - Wechsel des Hydrauliköls
Das Altöl ist alle 600 Betriebsstunden durch ein frisches der auf Seite 26 empfohlenen Ölsorte auszutauschen.
Für den Ölwechsel ist folgendermaßen vorzugehen:
Sich vergewissern, daß der Balken der Maschine vollständig eingezogen ist (Messer geschlossen)
Eine Sammelwanne unter den unten links an der Rückseite der Maschine (3 in Abb.11, S.3) angebrachten Ablassdeckel stellen, die
ca. 8 Liter Öl aufnehmen kann.
Die Ablaßschraube mit einem passenden Schlüssel abdrehen und das gesamte Öl aus dem Behälter ausfließen lassen.
Nach vollständiger Entleerung des Behälters die Öffnung, die Kupferscheibe und die Ablaßschraube mit Benzin säubern, hiernach die Ablaßschraube
wieder fest andrehen und nicht vergessen, die Kupferscheibe einzusetzen.
Die Maschine enthält ca. 5,6 Lt. Öl.
Die Verschlußschraube abdrehen (7 in Abb.1, S.2) und den Behälter mit 4 Lt. der vorgeschriebenen Ölsorte (s. Seite 26) füllen.
Den Holzspalter anschalten und den Teleskopbalken in Betrieb setzen und hierbei 1/3 des vollständigen Hubes ausführen lassen.
Das Messer ganz absenken und das restliche Öl hinzufügen. Die Maschine zwei Betriebszyklen lang betreiben, um den Hydraulikkreis zu
entlüften.
Mithilfe des Ölmeßstabes (Abb.3, S.2) den vorschriftsmäßigen Ölstand überprüfen.
Die Öffnung der Verschußschraube reinigen und hiernach den Verschluß wieder andrehen.
ACHTUNG:
DAS ALTÖL NICHT AN ÖFFENTLICHEN MÜLLSTELLEN WEGWERFEN, SONDERN NACH ÖRTLICH GELTENDER NORM
ENTSORGEN!

6.3 - Schleifen des Messers

Nach längerem Betrieb oder auf jeden Fall bei Stumpfwerden, ist das Messer des Holzspalters mit einer feinen Feile zu schleifen. Hierbei sind auch
etwaige Grate oder eingedrückte Stellen abzuschleifen.
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DEUTSCH
D22031100 - v.2 - UPD 291209

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