Verpflichtung Des Werkstattbetreibers; Sicherheitshinweise; Stromschlaggefahr; Netzspannungen, Hochspannungen, Hybridfahrzeuge Und Elektrofahrzeuge - Bosch SMT 300 Notice Originale

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6 | SMT 300 | Sicherheitshinweise
2.2

Verpflichtung des Werkstattbetreibers

Der Werkstattbetreiber hat die Verpflichtung, alle Maß-
nahmen zur Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten,
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Maßnahmen
zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu ge-
währleisten und durchzuführen.
Für den Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV
Vorschrift 3" (alt BGV A3) bindend. In allen anderen
Ländern sind die entsprechenden nationalen Vorschrif-
ten oder Gesetze oder Anordnungen zu befolgen.
Grundregeln
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass elekt-
rische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektro-
fachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-
fachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend
errichtet, geändert und instandgehalten werden.
Der Werkstattbetreiber hat ferner dafür zu sorgen, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektro-
technischen Regeln entsprechend betrieben werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen
Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d. h.
entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotech-
nischen Regeln, so hat der Werkstattbetreiber dafür zu
sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und,
falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu
sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische
Betriebsmittel in mangelhaftem Zustand nicht verwendet
wird.
Prüfungen (am Beispiel Deutschland):
R
Der Werkstattbetreiber hat dafür zu sorgen, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel durch eine
Elektrofachkraft, oder unter Leitung und Aufsicht
einer Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen
Zustand geprüft werden:
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Vor der ersten Inbetriebnahme.
$
Nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der
Wiederinbetriebnahme.
$
In bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind
so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit
denen gerechnet werden muss, rechtzeitig fest-
gestellt werden.
R
Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden
elektrotechnischen Regeln zu beachten.
R
Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüf-
buch mit bestimmten Eintragungen zu führen.
|
1 689 989 261
2019-04-08
3.

Sicherheitshinweise

3.1

Stromschlaggefahr

3.1.1
Netzspannungen, Hochspannungen, Hybridfahr-
zeuge und Elektrofahrzeuge
Im Lichtnetz wie in elektrischen Anlagen von
Kraftfahrzeugen treten gefährliche Spannun-
gen auf. Bei der Berührung von Teilen, an
denen eine Spannung anliegt (z. B. Zündspu-
le), durch Spannungsüberschläge aufgrund
beschädigter Isolationen (z. B. Marderbiss
an Zündleitungen), besteht die Gefahr eines
Stromschlages. Dies gilt für die Sekundär- und
Primärseite der Zündanlage, dem Kabelbaum
mit Steckverbindungen, Lichtanlagen (Litro-
nic) sowie dem Anschluss ans Fahrzeug.
Sicherheitsmaßnahmen:
Hohe Spannungen bei Hybridfahrzeugen und Elekt-
rofahrzeugen sowie deren Hochvolt-Komponenten.
Vor allen Arbeiten die Hinweise in der Fahrzeug-
Dokumentation lesen und beachten.
Leitungen mit beschädigter Isolation austauschen.
Die elektrische Ausrüstung alle 2 Jahre prüfen und
Mängel sofort beseitigen.
Alle Arbeiten wenn möglich nur bei ausgeschalteter
Zündung und stehendem Motor durchführen.
Bei allen Arbeiten mit eingeschalteter Zündung oder
laufendem Motor keine spannungsführenden Teile
berühren. Dies gilt für sämtliche Anschlussleitungen
und für Anschlüsse von Aggregaten auf Prüfständen.
Vor dem Abklemmen der (B–)-Anschlussleitung von
Motormasse oder Batterie (B–), die Zündung aus-
schalten.
Robert Bosch GmbH

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