Bestimmungsgemäße Verwendung; Zusammenfassung; Sachwidrige Verwendung - CEMO KS-Mobil 90 l Mode D'emploi

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D
1.2 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die mobile Kraftstofftankstelle KS-Mobil ist ein
zugelassener IBC* gemäß ADR für gefährliche
Güter der Verpackungsgruppe II + III (flüssige, was-
sergefährdende Stoffe mit mittlerer und geringer
Gefahr).
Die Tankanlage ist zur Verwendung an wechseln-
den Einsatzorten im Freien vorgesehen.
Einsatztemperatur: - 10 °C bis + 40 °C
Wichtig!
i
Es darf ausschliesslich sauberes Medium
gefördert werden.
Eine bestimmungsgemäße Verwendung betrifft
(vorzugsweise) folgende Flüssigkeiten:
• Kraftstoffe mit max. Ethanolgehalt von 15 %
• Kraftstoffgemische
Zulässig sind auch:
• Dieselkraftstoff.
• Heizöl.
• Biodiesel
Dabei ist eine Bezettelung mit UN1202 erfoderlich.
Wichtig!
i
In Wasserschutzgebieten nur mit
Verwendung einer Auffang wanne
betreiben.
Gemäß ADR ist folgendes erforderlich:
• Bezettelung (Aufkleber) der Tankanlage.
• Ausrüstungspflicht mit Feuerlöschgerät.
• Mitführen eines Begleitpapiers (hier Beför de-
rungs papier - nationale Ausnahme regelungen
beachten!).
• Beachten der sogenannten „1000-Punkte-Regel"
gemäß Tabelle 1.1.3.6 ADR, d.h. Gesamtmenge
pro Fahrzeug < 1000 Punkte.
x
Dieselkraftstoff 1 l = 1 Punkt
x
Otto-Kraftstoff 1 l = 3 Punkte
(333 l = 1000 Punkte)
• ** Wiederholungsprüfung zweieinhalb Jahre nach
Herstellungsdatum durch Sachkundigen.
• ** Wiederholungsprüfung fünf Jahre nach
Herstellungsdatum durch Sachverständigen.
4
i
Wichtig!
Lesen Sie unbedingt die relevanten
Vorschriften der ADR.

1.2.1 Zusammenfassung

Eine andere Verwendung ist nicht bestimmungs-
gemäß!
Aus Sicherheitsgründen ist es nicht gestattet,
Umbauten an der Tankanlage vorzunehmen. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehört das
Beachten aller Hinweise in dieser Betriebsanleitung.

1.3 Sachwidrige Verwendung

i
Wichtig!
Eine sachwidrige Verwendung ist auch
das Nichtbeachten der Hinweise dieser
Betriebsanleitung.
D e s w e i t e r e n :
• Nichtbeachtung der Regelungen der ADR und
jeweils gültiger nationaler Bestimmungen.
• Lagerung und Transport von anderen als den unter
bestimmungsgemäßer Verwendung genannten
Flüssigkeiten, z. B.: Bioethanol, Chemikalien, Öle
(Schmier-, Hydraulik-, Pflanzenöl).
• Der Betrieb in explosionsgefährlicher
Atmosphäre.
• Der Betrieb in staubförmiger, explosions-
gefährlicher Atmosphäre.
• Der Betrieb unter Tage.
• Der Betrieb in Ex-Zone 0.
* IBC
Intermediate Bulk Container (Großpackmittel)
** Die Prüfungen sind jeweils im Abstand von
5 Jahren zu wiederholen.

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