Die Einstell- und Lagerräume sowie die Ausbesse-
–
rungswerkstätten müssen gut belüftet sein. Dabei ist zu
beachten, dass Flüssiggase schwerer als Luft sind. Sie
sammeln sich am Boden, in Arbeitsgruben und sonsti-
gen Bodenvertiefungen an und können hier explosive
Gas-Luft-Gemische bilden.
3.7
Sicherheitshinweise zum
Verbrennungsmotor
Vor Inbetriebnahme, Betriebsanleitung des Motoren-
herstellers lesen und insbesondere die Sicherheitshin-
weise beachten.
GEFAHR
Brand- und Explosionsgefahr!
Es darf nur der in der Betriebsanleitung angegebene
Kraftstoff verwendet werden. Bei ungeeigneten Kraft-
stoffen besteht Explosionsgefahr. Siehe Kapitel „Tech-
nische Daten".
Beim Betanken darauf achten, dass kein Kraftstoff auf
heiße Oberflächen gelangt.
GEFAHR
Vergiftungsgefahr!
B 300 RI LPG (Gasmotor)
Der Betrieb des Fahrzeuges in Innenräumen ist nur bei
ausreichender Belüftung und bei Abführung der Abga-
se erlaubt.
B 300 RI D (Dieselmotor)
Der Betrieb des Fahrzeuges in Innenräumen ist verboten.
Abgase sind giftig und gesundheitsschädlich, sie dür-
fen nicht eingeatmet werden.
GEFAHR
Verletzungsgefahr!
Die Abgasöffnung des Verbrennungsmotors darf nicht
verschlossen werden.
Der Motor benötigt ca. 3 Sekunden Nachlauf nach dem
Abstellen. In dieser Zeitspanne unbedingt vom An-
triebsbereich fernhalten.
Verletzungsgefahr durch ungeschütztes Gebläserad.
GEFAHR
Verbrennungsgefahr!
Heißen Verbrennungsmotor nicht berühren.
Vor dem Abnehmen der Verkleidungen Fahrzeug ab-
kühlen lassen.
Nicht über die Abgasöffnung beugen oder hinfassen.
GEFAHR
Verbrühungsgefahr!
Niemals den Verschlussdeckel am Kühler bei Betriebs-
temperatur öffnen. Der Behälter steht unter Druck.
3.8
Sicherheitshinweise zum Transport
des Fahrzeuges
Beim Transport des Fahrzeuges ist der Motor stillzuset-
zen und das Fahrzeug sicher an den Festzurrpunkten
zu befestigen.
Siehe dazu im Kapitel „Transport".
3.9
Sicherheitshinweise zu Pflege und
Wartung
Vor dem Reinigen und Warten des Fahrzeuges, dem
–
Auswechseln von Teilen oder der Umstellung auf eine
andere Funktion ist das Fahrzeug auszuschalten und
gegebenenfalls der Zündschlüssel abzuziehen.
Instandsetzungen dürfen nur durch zugelassene Kunden-
–
dienststellen oder durch Fachkräfte für dieses Gebiet,
welche mit allen relevanten Sicherheitsvorschriften ver-
traut sind, durchgeführt werden.
Sicherheitsüberprüfung nach den örtlich geltenden
–
Vorschriften für ortsveränderliche gewerblich genutzte
Fahrzeugen beachten.
Kühlerlamellen, Hydraulikschläuche und -ventile, Dich-
–
tungen, elektrische und elektronische Komponenten dür-
fen nicht mit dem Hochdruckreiniger gereinigt werden.
3.10 Sicherheitseinrichtungen
GEFAHR
Sicherheitseinrichtungen dienen dem Schutz des Benut-
zers und dürfen nicht verändert oder umgangen werden.
Dieses Fahrzeug ist mit verschiedenen Sicherheitssyste-
men ausgestattet.
Feststellbremse
–
Sitzkontaktschalter am Fahrersitz.
–
6
-
DE
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