Grundlegende Sicherheitshinweise; Organisatorische Maßnahmen - Martin Yale 2601 Instructions D'opération

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D

2.2 Grundlegende Sicherheitshinweise

Warnhinweise und Symbole
In der Betriebsanleitung werden folgende Benennungen bzw. Zeichen für besonders wichtige
Angaben benutzt:
Bitte beachten
(Allgemeine Hinweise und besondere Angaben hinsichtlich der wirtschaftlichen
Verwendung der Maschine)
(Angaben bzw. Ge- und Verbote zur Verhütung von Personen- oder umfangreichen
Sachschäden)
Grundsatz
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen
Regeln gebaut. Dennoch kann es bei ihrer Verwendung zu Verletzungen des Benutzers oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen der Maschine und anderer Sachwerte kommen.
Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst unter Beachtung der Betriebsanleitung nutzen.
Insbesondere Störungen, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen
lassen.
Organisatorische Maßnahmen
Die Bedienungsanleitung ständig am Einsatzort der Maschine griffbereit aufbewahren.
Ergänzend zur Bedienungsanleitung allgemeingültige gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachten und anweisen.
Bedienungsanleitung um Anweisungen einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten zur
Berücksichtigung
Arbeitsabläufen, eingesetztem Personal ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragte Personal muss vor Arbeitsbeginn die
Bedienungsanleitung, und hier besonders das Kapitel „Sicherheitshinweise" gelesen haben.
Während des Arbeitseinsatzes ist es zu spät.
Dies gilt in besonderem Maße für nur gelegentlich, z.B. zum Rüsten, Warten, an der Maschine
tätig werdendes Personal.
Zumindest gelegentlich sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten des Personals unter
Beachtung der Bedienungsanleitung kontrollieren.
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck einschließlich Ringe
tragen. Es besteht Verletzungsgefahr, z.B. durch Hängenbleiben oder Einziehen.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Maschine beachten.
Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an / auf der Maschine vollzählig in lesbarem Zustand
halten.
Bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Maschine oder ihres Betriebsverhaltens Maschine
sofort stillsetzen und Störung der zuständigen Stelle oder Person melden.
Keine Veränderungen, An- oder Umbauten, welche die Sicherheit beeinträchtigen könnten, ohne
Genehmigung des Lieferers vornehmen.
Vorgeschriebene oder in der Bedienungsanleitung angegebene Fristen für wiederkehrende
Prüfungen / Inspektionen einhalten.
Personalauswahl - Grundsätzliche Pflichten
Nur geschultes oder unterwiesenes Personal einsetzen. Zuständigkeiten des Personals für das
Bedienen, Warten, Rüsten, Instandsetzen klar festlegen.
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Maschine dürfen nur von einer Elektrofachkraft gemäß
den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.
betrieblicher
Besonderheiten,
z.B.
hinsichtlich
4
MARTIN YALE
Arbeitsorganisation,
2601

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