IKAR HL Mode D'emploi page 8

Dispositif de levage pour charges
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  • FRANÇAIS, page 32
Die Maschine IKAR HL ist für das Heben und Senken von Lasten nach der europäischen Richtlinie
2006/42/EG baumustergeprüft und zugelassen.
Hinweis: Die entsprechenden Gebrauchs- und Wartungsanleitungen der verbauten Teilmaschinen
vom Typ IKAR DB-A..., Typ IKAR AASS-(....), IKAR ASS- (... ), IKAR ALKO Typ 901 sind zusätzlich zu
beachten.
1.
Bei Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung (en) besteht Lebensgefahr.
2.
Es muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle, bei der Arbeit möglichen
Notfälle, berücksichtigt werden.
3.
Die Maschine darf nur von Personen benutzt und bedient werden, die entsprechend ausgebildet
und fachkundig sind. Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen, (z.B. Alkohol-,
Drogen-, Medikamenten- oder Kreislaufprobleme)!
4.
Es ist wesentlich für die Sicherheit der Maschine, dass die Aufstellung der Aufhängekonstruktion
senkrecht und standsicher erfolgt.
Achtung: Mobile Aufhängekonstruktionen dürfen keinesfalls auf öligen oder anderweitig rutschigen
Böden eingesetzt werden.
5.
Die Einrichtung sollte möglichst lotrecht über der Öffnung angeordnet werden, um einen Schrägzug
auszuschließen.
6.
Vor jeder Benutzung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnungen zu kontrollieren und es ist eine
Sichtprüfung der Maschine und ihrer Anbauteile auf augenscheinliche Mängel durch zu führen.
7.
Bestehen Zweifel über dem arbeitssicheren Zustand der Maschine oder eines ihrer Anbauteile, ist
sie aus dem Verkehr zu ziehen und einem, vom Hersteller autorisierten Sachkundigen oder dem
Hersteller vorzulegen. Die Maschine darf erst nach schriftlicher Zustimmung des Sachkundigen der
Benutzung wieder zugeführt werden.
8.
Die Nennlast des Hubwerkes beträgt in der obersten und in der untersten Seillage 300 kg und darf
nicht überschritten werden.
9.
Die Anschlageinrichtungen an der Aufhängekonstruktion sind nach EN 795 Typ B: 2012 für die
Sicherung und Rettung von 1 Person und nach CEN/TS 16415: 2013 von max. 2 Personen geprüft
und zugelassen.
10. Die Bremsfunktion des Hubwerkes ist vor jeder Benutzung zu kontrollieren, ein Klickgeräusch beim
Drehen in Richtung „Heben" muss vorhanden sein.
Hinweis: Die Mindestzugkraft für eine einwandfreie Funktion der Bremse beträgt 30kg, Ist diese
Mindestlast nicht gegeben, tritt die Bremsfunktion nicht in Kraft.
11. Das Drahtseil ist nie ohne Schutzhandschuhe anzufassen. Ein beschädigtes Drahtseil darf nicht
weiterverwendet werden.
12. Eine Schlaffseilbildung während des Senkvorganges ist zu vermeiden.
13. Das Stahlseilseil des Hubwerkes darf nicht über scharfe Kanten geführt werden.
14. Personen dürfen nicht befördert werden.
15. Der Aufenthalt unter schwebender Last ist nicht zulässig.
16. Ein Umschlingen der Last mit dem Hubseil darf nicht erfolgen.
17. Bei dem Hubvorgang muss jederzeit direkter oder indirekter Sichtkontakt mit der zu befördernden
Last bestehen. Kann der Bediener die Bewegung der Last nicht verfolgen, ist eine Verständigung
mit einem Einweiser zu gewährleisten.
18. Die DGUV Regel V54 (BGV D8) ist zu beachten.
DEUTSCH
Gebrauchsanleitung
Sicherheitshinweise
Vor Inbetriebnahme ist die Gebrauchsanleitung unbedingt
vollständig zu lesen und inhaltlich zu verstehen.
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