deville C07706 Notice D'installation page 11

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1.2.1.1 Fall eines neuen kaminschachts
Verwendung folgender Materialien :
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Kaminbauformsteine aus gebranntem Ton gemäß NF P 51-311.
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Kaminbauformsteine aus Beton gemäß NF P 51-321.
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Metallene Verbundrohre gemäß NF D 35-304 und NF D 35-303.
.
Gebrannte Tonsteine gemäß NF P 51-301.
.
Feuerfeste Steine gemäß NF P 51-302.
Durch Verwendung bereits isoliert vorgefertigter Teile wird der Einbau einer Isolierung auf der Baustelle, insbesondere
für die Wände Schornsteinkastens, vermieden.
1.2.1.2 Fall eines existierenden Kaminschachts
Der Installateur übernimmt die Verantwortung für die vorhandenen Teile : Er muß den Zustand des Kaminschachts
überprüfen und die für den richtigen Betrieb und die Einhaltung der bestehenden Vorschriften notwendigen Arbeiten
durchführen.
Den Kaminschacht fegen und dann im Rahmen einer ernsthaften Überprüfung folgendes sicherstellen :
.
Eignung des Kaminschachts für die vorgesehene Benutzung,
.
Stabilität,
.
Abwesenheit von Fremdkörpern und Dichtigkeit (Anhang II der technischen Vorschrift DTU 24-1).
Falls der Kaminschacht nicht kompatibel ist, gemäß einem technisch zugelassenen Verfahren in dessen Innern eine
Rohrleitung einführen oder einen neuen Schornstein errichten.
1.2.2 Mindestquerschnitt des Kaminschachts
Quadratische oder rechteckige Kaminformbausteine : Mindestquerschnitt 2,5 dm
Kreisförmige Rohre : Mindestdurchmesser 153 mm.
1.2.3 Einige allgemeine Empfehlungen
Ein guter Kamlnschacht muß, um seine Wärme beibehalten zu können, aus schwach wärmeleitenden Materialien gebaut
sein. Die Verkleidung des Schachts muß eine Begrenzung der äußeren Oberflächentemperatur auf folgende Werte
ermöglichen :
.
50° C in den bewohnbaren Bereichen
.
80° C in nichtbewohnbaren oder unzugänglichen Ber eichen.
Ein kaminschacht muß vollkommen dicht, glatt und stabil sein.
Er darf keine abrupten Querschnittsswankungen aufweisen. Er muß um weniger als 45° Senkrechten geneig t sein.
Seine Ausgangsöffnung muß mindestens 0,4 m oberhalb des Dachfirsts und der benachbarten Dächer liegen.
Zwei Ofen dürfen nicht am gleichen Kamineinsatz angeschlossen werden.
Seine Ausgangöffnung im Raum, in dem der Ofen installiert wird, muß mindestens 50 mm oberhalb des Bodens
gelegen.
Seine Innenfläche muß mindestens 16 cm von Holz oder anderen brennbaren Materialien entfernt sein.
Die Kaminbauformsteine müssen mit der vorstehenden Seite nach unten und der vertieften Seite nach oben
zusammengesetzt werden, um sicherzustellen, daß nichts nach außen abfließen kann.
Der Kaminschacht darf nicht mehr als zwei Ablenkungen (nur einen nicht senkrechten Abschnitt) aufweisen.
Bei gemauertem Kaminschacht :
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Der Winkel von Neigungen darf bei einer Gesamthöhe des Kamins von 5 m nicht 45° übertreffen. Bei Ka minen
größerer Höhe als 5 m ist der Winkel von Neigungen auf 20° begrenzt.
Bei isoliertem Metallrohr :
.
Der Winkel von Neigungen darf 45° nicht übertref fen, wobei die Höhe zwischen der unteren und der oberen
Ablenkungsstelle nicht länger als 5 m sein darf. Die Gesamthöhe des Rohrs ist unbegrenzt.
Alle Arbeiten, die sich auf Abdichtung, Isolierung, Durchführungen durch Böden und Decken, sowie Brandschutz-
Sicherheitsabstände beziehen, müssen unter strenger Einhaltung der technischen Vorschriften DTU 24.2.2 durchgeführt
werden.
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