Montage Von Zubehör; Steuerfunktion; Steuerfunktion 2 Und; Inbetriebnahme - GEMÜ 554 Notice D'installation Et De Montage

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Antriebe B, 0, 1, 2, 3 und 4
Nennweite
DN 50
DN 65
DN 80
Antriebe 0K, 1K, 2K, 3L und 4L
Nennweite
DN 15
DN 20
DN 25
DN 40
DN 50
DN 65
12.4
Montage von Zubehör

12.4.1 Steuerfunktion 1

1. Abdeckkappe entfernen.
2. Antrieb in Off en-Position bringen.
3. Antriebsgröße B: Optische
Stellungsanzeige durch leichte
Drehbewegung mit einer Zange
entfernen.
4. Andere Antriebsgrößen: Optische
Stellungsanzeige herausdrehen.
5. Antrieb von Steuermediumleitungen
trennen.
6. Zubehör montieren (siehe jeweilige
Montageanleitung).

12.4.2 Steuerfunktion 2 und 3

1. Antrieb von Steuermediumleitungen
trennen.
2. Abdeckkappe entfernen.
3. Zubehör montieren (siehe jeweilige
Montageanleitung).
13

Inbetriebnahme

WARNUNG
Aggressive Chemikalien!
® Verätzungen!
Vor Inbetriebnahme Dichtheit
G
der Medienanschlüsse prüfen!
Dichtheitsprüfung nur mit
G
geeigneter Schutzausrüstung.
VORSICHT
Gegen Leckage vorbeugen!
Schutzmaßnahmen gegen
G
Überschreitung des maximal
zulässigen Drucks durch eventuelle
Druckstöße (Wasserschläge) vorsehen.
Drehmomente [Nm]
200
260
280
Drehmomente [Nm]
90
90
100
120
150
200
15 / 44
Vor Reinigung bzw. vor Inbetriebnahme
der Anlage:
Ventil auf Dichtheit und Funktion prüfen
G
(Ventil schließen und wieder öff nen).
Bei neuen Anlagen und nach
G
Reparaturen Leitungssystem bei voll
geöff netem Ventil spülen (zum Entfernen
schädlicher Fremdstoff e).
Reinigung:
Betreiber der Anlage ist verantwortlich für

Auswahl des Reinigungsmediums und
Durchführung des Verfahrens.
14

Inspektion und Wartung

WARNUNG
Unter Druck stehende Armaturen!
® Gefahr von schwersten Verletzungen
oder Tod!
Nur an druckloser Anlage arbeiten.
G
VORSICHT
Heiße Anlagenteile!
® Verbrennungen!
Nur an abgekühlter Anlage
G
arbeiten.
VORSICHT
Wartungs- und
G
Instandhaltungstätigkeiten nur durch
geschultes Fachpersonal.
Für Schäden welche durch
G
unsachgemäße Handhabung oder
Fremdeinwirkung entstehen, übernimmt
GEMÜ keinerlei Haftung.
Nehmen Sie im Zweifelsfall vor
G
Inbetriebnahme Kontakt mit GEMÜ auf.
1. Geeignete Schutzausrüstung gemäß
den Regelungen des Anlagenbetreibers
berücksichtigen.
2. Anlage bzw. Anlagenteil stilllegen.
3. Gegen Wiedereinschalten sichern.
4. Anlage bzw. Anlagenteil drucklos
schalten.
Der Betreiber muss regelmäßige
Sichtkontrollen der Ventile entsprechend
den Einsatzbedingungen und des
Gefährdungspotenzials zur Vorbeugung
von Undichtheit und Beschädigungen
durchführen. Ebenso muss das Ventil in
554

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