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Exquisit WA 6012 A+ Manuel D'exploitation page 19

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12 GARANTIEBEDINGUNGEN
Allgemeine
Als Käufer eines Exquisit – Gerätes stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungen aus dem Kaufvertrag
mit Ihrem Händler zu. Zusätzlich räumen wir Ihnen eine Garantie zu den folgenden Bedingungen ein:
Leistungsdauer
Die Garantie läuft 24 Monate ab Kaufdatum (Kaufbeleg ist vorzulegen). Während den ersten 6 Monaten
werden Mängel am Gerät unentgeltlich beseitigt, Voraussetzung ist, dass das Gerät ohne besonderen Aufwand
für Reparaturen zugänglich ist. Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Hotels, Kantinen), oder bei Gemeinschaftsn-
utzung durch mehrere Haushalte beträgt, die Garantie 12 Monate. In den weiteren 18 Monaten ist der Käufer
verpflichtet nachzuweisen, dass der Mangel bereits bei Lieferung bestand.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie weder für das Gerät, noch für die
neu eingebauten Teile.
Umfang der Mängelbeseitigung
Innerhalb der genannten Fristen beseitigen wir alle Mängel am Gerät, die nachweisbar auf mangelhafte
Ausführung oder Materialfehler zurückzuführen sind. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.
Ausgeschlossen sind:
Normale Abnutzung, vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung, Schäden, die durch Nichtbeachtung
der Gebrauchsanweisung, unsachgemässe Aufstellung, bzw. Installation oder durch Anschluss an falsche Ne-
tzspannung entstehen, Schäden aufgrund von chemischer, bzw. elektrothermischer Einwirkung oder durch
sonstige anormale Umweltbedienungen, Glas-, Lack- oder Emailleschäden und evtl. Farbunterschiede, sowie
defekte Glühlampen. Wir erbringen auch dann keine Leistungen, wenn – ohne unsere besondere, schriftliche
Genehmigung – von nicht ermächtigten Personen am Exquisit - Gerät Arbeiten vorgenommen oder Teile fre-
mder Herkunft verwendet wurden. Diese Einschränkung gilt nicht für mangelfreie, durch einen qualifizierten
Fachmann mit unseren Originalteilen, durchgeführte Arbeiten zur Anpassung des Gerätes an die technischen
Schutzvorschriften eines anderen EU-Landes.
Geltungsbereich
Unsere Garantie gilt für Geräte, die in einem EU-Land oder CH erworben wurden und die in der Bundes-
republik Deutschland, der Schweiz oder Österreich in Betrieb sind.
Für Geräte, die in einem EU-Land oder in der Schweiz erworben und in ein anderes EU-Land gebracht
wurden, werden Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedienungen erbracht. Eine
Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das Gerät den technischen Vorschriften des
Landes, in dem der Garantieanspruch geltend gemacht wird, entspricht.
Für Reparaturaufträge ausserhalb der Garantiezeit gilt:
Wird ein Gerät repariert, sind die Reparaturrechnungen sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen.
Wird ein Gerät überprüft, bzw. eine angefangene Reparatur nicht zu Ende geführt, werden Anfahrt- und
Arbeitspauschalen berechnet. Die Beratung durch unser Kundenberatungszentrum ist unentgeltlich.
Im Servicefall oder bei Ersatzteilbestellungen wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst,
siehe Kapitel 11.
GGV Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, August-Thyssen-Strasse 8, 41564 Kaarst-Holzbüttgen / DEUTSCHLAND
13 CE-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Dieses Gerät entspricht zum Zeitpunkt seiner Markteinführung den Anforderungen, die in den Richt-
linien des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische
Verträglichkeit RL 2014/30/EU und über die Verwendung elektrischer Betriebsmittel innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen RL 2014/35/EU festgelegt sind.
Dieses Gerät ist mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet und verfügt über eine Konformitätserklärung zur
Einsichtnahme durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden.
*Technische Änderungen vorbehalten*
DE
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